Am 13. Mai 2020 wurde jene Verordnung ( C-SchVO ) kundgemacht, die Basis für alle Pläne und Richtlinien ist, die laufend veröffentlicht wurden (ausgenommen Abschließende Prüfungen >> hier und Berufsschulen >> hier ) Die Bestimmungen wurden rückwirkend mit 16. MÄRZ 2020 in Kraft gesetzt. aktualisiert: 2.Juni
Am 4.April 2020 wurde das 3. COVID-19-Gesetz kundgemacht: BGBl. I Nr. 23/2020.
u.a. sind in diesem Paket Änderungen enthalten von: SchOG, SchUG, SchPflG und SchZG - mit dem Inhalt, dass
der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung ermächtigt wird im Verordnungsweg erforderliche Änderungen bestimmter Teile dieser Bundesgesetze zu verordnen:
"...Ermächtigung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschungin Ausnahme zu den Bestimmungen des jeweiligen Bundesgesetzes für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 mit Verordnung bestimmte Angelegenheiten zu regeln.
Änderungen Schulgesetze
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