Am 4.5.2020 wird der Präsenzunterricht für die Schüler/innen in den Abschlussklassen an höheren Schulen wieder aufgenommen. aktualisiert: 05.05. 2020
Verordnung: BGBl. II Nr. 167/2020. Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2019/20 hier
Änderung der Verordnung am 4.5.2020 durch BGBl. II Nr. 198/2020 siehe hier (betr. insbes. die mittleren Schulen)
Informationsschreiben zur Verordnung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2019/20 aktualisierte Version 24.04.2020
Durchführungsbestimmungen zur Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2019/20 Rundschreiben 6/2020 vom 24.04.2020
aus: Vorabinformation 21.04.2020
Die Vorbereitung auf die Prüfungen findet als so genannter Ergänzungsunterricht statt. Dessen Besuch ist unter bestimmten Voraussetzungen in den Prüfungsgebieten der Klausurarbeiten verpflichtend, in anderen Gegenständen freiwillig.
Im Rahmen des Ergänzungsunterrichts wird Schülerinnen und Schülern auch die Möglichkeit geboten, sich die Semester- bzw. Jahresnote durch Leistungsfeststellungen gegebenenfalls zu verbessern und damit v.a. die Antrittsvoraussetzungen für die abschließenden Prüfungen zu erwerben.
In diesem Fall haben sich die Schüler/innen für den Ergänzungsunterricht anzumelden. Aus diesem Grund ist den Schüler/innen der Leistungsstand bis spätestens Freitag, den 24.4.2020, zur Kenntnis zu bringen.
Wichtig ist,
dass zum Start der Maturaklassen am 4. Mai 2020 alle Personen, die sich im Schulgebäude bewegen, einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Verordnung und Rundschreiben folgen. - siehe oben