TAGESORDNUNG:
Obwohl im Gesetz (SchUG) nicht näher ausgeführt wird, wie eine Tagesordnung auszusehen hat, ergibt sich allein aus der Wichtigkeit mancher Beschlusspunkte die Notwendigkeit VOR der Sitzung zu wissen, welche Entscheidungen anstehen. Siehe zB hier
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- Kategorie: ElternMitWirkung