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Wo ist welches schulische Gremium einzurichten

Klassen- und Schulforum an:    § 63a
Volksschulen
Neue Mittelschulen (NMS)
Sonderschulen ohne PTS-Lehrplan *
 
Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) an:  § 64  
Polytechnischen Schulen (PTS)
Sonderschulen mit PTS-Lehrplan *
Berufsschulen
mittlere und höhere Schulen zB: AHS, BMS, BHS,
 
Schulclusterbeirat:   § 64a
Für Schulen, die in einem organisatorischen Verbund mit anderen Schulen als Schulcluster geführt werden, ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft (§ 2) im Schulcluster ein Schulclusterbeirat zu bilden.
 
* Anmerkung: SchulerInnen ab der 9. Schulstufe werden durch ihre SchülervertreterInnen vertreten. Somit ist in Schularten und -formen, wo auch/ nur SchülerInnen ab der 9. Schulstufe unterrichtet werden, wo es somit SchülervertreterInnen gibt, ein Gremium mit anderer Zusammensetzung erforderlich, nämlich der SGA.
 
Zu beachten: an Schulen mit SGA gibt es  kein stimmberechtigtes Gremium auf Klassenebene. 
 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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