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Wo ist welches schulische Gremium einzurichten
Klassen- und Schulforum an: § 63a
Volksschulen
Neue Mittelschulen (NMS)
Sonderschulen ohne PTS-Lehrplan *
Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) an: § 64
Polytechnischen Schulen (PTS)
Sonderschulen mit PTS-Lehrplan *
Berufsschulen
mittlere und höhere Schulen zB: AHS, BMS, BHS,
Schulclusterbeirat: § 64a
Für Schulen, die in einem organisatorischen Verbund mit anderen Schulen als Schulcluster geführt werden, ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft (§ 2) im Schulcluster ein Schulclusterbeirat zu bilden.
* Anmerkung: SchulerInnen ab der 9. Schulstufe werden durch ihre SchülervertreterInnen vertreten. Somit ist in Schularten und -formen, wo auch/ nur SchülerInnen ab der 9. Schulstufe unterrichtet werden, wo es somit SchülervertreterInnen gibt, ein Gremium mit anderer Zusammensetzung erforderlich, nämlich der SGA.
Zu beachten: an Schulen mit SGA gibt es kein stimmberechtigtes Gremium auf Klassenebene.
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- Kategorie: ElternMitWirkung