Spezialfall Cybermobbing:
Unter Cybermobbing versteht man das vorsätzliche und in wiederholte Beleidigen oder Bedrohen von Personen oder das Verbreiten von Gerüchten unter Nutzung von Kommunikationskanälen wie E-Mail, Chat, Facebook, Instant Messaging, Websites, WhatsApp, SMS u. dgl. seitens einer oder mehrerer Personen.
Cybermobbing ist ein Eingriff in das Privatleben, der rund um die Uhr stattfindet und nicht an der eigenen Haustür endet. Die Tragweite der Informationsverbreitung ist durch die vielfältigen Möglichkeiten sowie die Schnelligkeit der neuen Medien kaum zu überschauen.
Die Täterinnen, sogenannte “Cyber-Bullies” können unerkannt handeln und wägen sich nicht selten durch diese Anonymität in großer Sicherheit.
Seit 1.1. 2016 ist Cybermobbing als eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert (§ 107c StGB "Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems") und somit auch strafrechtlich relevant.
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- Kategorie: Elterbrief September 2017