Problemfall Vorschulstufe
Gemäß Schulpflichtgesetz § 6 ergibt sich für die Aufnahme in die Volksschule folgende Situation:
Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder, die schulreif sind, hat in die erste Schulstufe zu erfolgen. Von diesen Kindern kann angenommen werden, dass sie ohne körperliche oder geistige Überforderung dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermögen.
Die Aufnahme schulpflichtiger Kinder, von denen dies jedoch nicht angenommen werden kann, hat in die Vorschulstufe zu erfolgen.
Schulleitung muss überprüfen:
Diese Festlegung – Aufnahme in die 1. Schulstufe oder in die Vorschulstufe- hat der Schulleiter bzw. die Schulleiterin zu treffen.
Dabei müssen die Kriterien der Schulreifeverordnung, einer Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, BGBl. II Nr. 300/2018, herangezogen werden.
Die Kinder sind deshalb bei der Schülereinschreibung auch persönlich vorzustellen und die Eltern haben allfällige Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, ... erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden, vorzulegen.
Diesen Unterlagen kommt große Wichtigkeit zu. Bringen die Eltern die Unterlagen trotz Aufforderung nicht, muss sie die Schulleitung anfordern:
„Kommen die Erziehungsberechtigten dieser Verpflichtung trotz Aufforderung der Schulleiterin oder des Schulleiters innerhalb angemessener Frist nicht nach, hat die Schulleiterin oder der Schulleiter die Leiterin oder den Leiter einer besuchten elementaren Bildungseinrichtung um die Übermittlung der Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse zu ersuchen.“
Denn:
„Dies dient auch dem Zweck der frühzeitigen Organisation und Bereitstellung von treffsicheren Fördermaßnahmen im Rahmen des Unterrichts nach dem Lehrplan der 1. Schulstufe oder der Vorschulstufe sowie weiters zum Zweck der Klassenbildung und der Klassenzuweisung.“
Klassenbildung und Klassenzuweisung:
Das Schulorganisationsgesetz würde erlauben, dass die Vorschulstufe getrennt als Vorschulklasse geführt wird.
Grundsätzlich obläge die Entscheidung, ob es eine getrennte Führung von Vorschulstufe und 1.-4-Schulstufe oder ein gemeinsames Angebot von Schulstufen gibt, dem Schulforum mit Zustimmung der Bildungsdirektion und des Schulerhalters.
Der Haken ist jedoch, dass der Rahmen der der Schule zur Verfügung gestellten Lehrerwochenstunden nicht überschritten werden darf und zusätzliche Klassenbildungen zu vermeiden sind.
Die Führung einer Vorschulklasse, was ein Großteil der betroffenen Eltern gerne gesehen hat, wurde durch diese Einschränkung – keine zusätzliche Klassenbildung- quasi unmöglich gemacht.
Somit müsste das Schulforum entscheiden, welche Schulstufen gemeinsam geführt werden und ob das bei Schulstandorten mit mehreren Parallelklassen, alle Klassen des Jahrgangs betreffen soll.
Gemeinsame Führung von Schulstufen nur nach Beschluss
Wie vormals im Landesschulrat, jetzt in der Bildungsdirektion von juristischer Seite immer wieder betont wurde, darf eine gemeinsame Führung von Schulstufen in einer Klasse nur dann erfolgen, wenn dies so beschlossen ist und bewilligt ist.
Immerhin ist für eine gemeinsame Führung verschiedener Schulstufen in einer Klasse auch ein besonderes Konzept erforderlich. Und für eine Klasse, in der eine gemeinsame Führung von Schulstufen stattfindet, ist auch ein gewisses Kontingent an „Zusatzstunden“ vorgesehen.
In der Steiermark -so zeigen es auch die überproportional hohen Zahlen an Kindern, die ihr erstes Schuljahr nicht in einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule verbringen- werden Kinder, die durch einen Unterricht auf der 1. Schulstufe körperlich und geistig überfordert sind
• erstens oft nicht rechtzeitig identifiziert, sodass nicht wie vorgesehen frühzeitig treffsichere Fördermaßnahme organisiert werden (siehe oben).
• Zweitens wird oft bei ihrem „falschen“ Start mit der ersten Schulstufe ein Wechsel der Schulstufe so spät in die Wege geleitet, dass viel wertvolle Zeit vergeudet wurde.
Nicht von ungefähr weicht die im Lehrplan der Vorschulstufe beschriebene Unterrichtsorganisation von jener der weiteren Schulstufen ab.
• Last but not least bietet auch das Konzept in der Klasse, die ja gar nicht für eine gemeinsame Führung von Schulstufen „gerüstet“ ist, nicht den erforderlichen Rahmen.
Selbstverständlich wissen wir, dass es auch in der Steiermark ausgezeichnete Modelle und Unterrichtsorganisationen gibt, die den Kindern auf verschiedenen Schulstufen innerhalb einer Klasse gerecht werden.
Doch all diese Varianten wurden gut durchdacht und vorbereitet, nutzen den rechtlichen Rahmen und arbeiten in Teams zusammen. Die gemeinsame Führung von Schulstufen ist ihnen nicht einfach passiert.
Im Interesse der Kinder fordern wir eine ehrliche Erhebung der Vorgänge rund um den Schuleintritt, damit alle Kinder einen sie beflügelnden Schulstart erleben können. Denn: First impressions go a long way!
siehe: Vorschulklassen notwendig
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- Kategorie: Elternbrief Mai 2022