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Verwendung der Budgetmittel

Beratungsgegenstand „die Verwendung (der) von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmittel“.

„Dieser dezidiert als besonderer Beratungsgegenstand hervorgehobenen Angelegenheit kann von den Schulpartnern nur dann sinnvoll nachgekommen werden, wenn ihnen von der Schulleitung auch die entsprechenden Informationen gegeben werden.

Unter Budgetmittel sind alle in die Gebarung zu integrierenden finanziellen Mittel einer Schule zu verstehen, somit auch Sponsorenleistungen.“ Aus Rundschreiben 17/2002,

 

siehe auch Archiv 2017 Schulpartnerschaft quo vadis?

 

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