Mehr Autonomie - aber für wen?
Das Bildungsreformgesetz 2017 ist in Teilen bereits in Kraft getreten. Aber erst ab nächstem Schuljahr werden die geänderten Bestimmungen für die Schulgremien (Klassen-, Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuss) in Kraft treten. Die Schulgremien - Gradmesser für Mitbestimmungskraft der Erziehunsberechtigten - zeigen deutlich in Richtung "Nichts zu vermelden!"
Die Sprechweise seitens der Schulen: "Wir und die Schulpartner" bzw. die Gepflogenheit mit "Schulpartner" nur jene zu meinen, die nicht zum Lehrkörper gehören, zeigt den wahren Stellenwert von Schulpatnerschaft deutlich. Das Bildungsreformgesetz legt nun nach.
In Pflichtschulen, in denen Kinder bis einschließlich 8. Schulstufe unterrichtet werden, gibt es keine Schülervertretung. Eltern vertreten auch die Schüler, weil diese in der Regel unmündig (unter 14 J) sind.
In diesen Schulen -ab 1. September 2018 auch an den Unterstufen der AHS- ist ein Schulforum einzurichten, dem je Klasse eine Lehrperson sowie eine erziehungsberechtigte Person als Vertretung der Eltern angehören. Den Vorsitz führt die Schulleitung, die derzeit schon bei vielen Entscheidungen das "Zünglein an der Waage" ist. Nur wenige Entscheidungen brauchen -derzeit noch- tatsächlich auch die Zutimmung von ElternvertreterInnen.
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