Elternvertretung im Schulgremium bzw. im Elternverein
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Schulforum bzw. SGA | Elternverein | |
Rechtsgrundlage | Schulunterrichtsgesetz | Vereinsgesetz in Verbindung mit gestaltbaren Statuten |
Rechtlicher Status | Organ im Hoheitsbereich | Eigene Rechtspersönlichkeit |
Außenwirkung | Dienstweg ist einzuhalten | Frei gestaltbar |
Geldgebarung | keine | Einnahmen und Ausgaben laut Statuten |
Vertretungsbefugte | Gewählte / entsendete Eltern, die obsorgeberechtigt sind = Erziehungsberechtigte, | gewählte Mitglieder des Elternvereins, die je nach Statut nicht zwingend Erziehungsberechtigte sein müssen: |
Passives Wahlrecht | Erziehungsberechtigte von Kindern der Schule |
(ordentliche) Mitglieder des Elternvereins, |
Aktives Wahlrecht |
Erziehungsberechtigte von Kindern der Schule bzw. an Schulen mit SGA und Elternverein: statt Wahl erfolgt Entsendung durch Elternverein |
(ordentliche) Mitglieder des Elternvereins |
Funktionsdauer | 1 Jahr, Wiederwahl möglich | 1-5 Jahre je nach Statut |
Gewollte vorzeitige Beendigung | Rücktritt nur mit Ende des Unterrichtsjahres möglich | Rücktritt jederzeit möglich |
Folgen der Beendigung | Kein Zwang zur Ausübung möglich, StellvertreterIn übernimmt |
Stellvertretung übernimmt, Kooptierung bis zur Wahl oder sofortige Wahlen |
Erzwungene vorzeitige Beendigung |
Kind verlässt die Schule ; an Schulen mit Klassen-/ Schulforum: Ende auch bei Klassenwechsel des Kindes oder Klassenteilung/-zusammenlegung Abwahl nicht möglich |
Funktion bleibt erhalten bis zum Ende der Funktionsperiode auch wenn das Kind die Schule verlässt oder Klassenwechsel, -teilung,-zusammenlegung stattfindet. Abwahl gemäß Statut möglich |
Folgen der Beendigung | Wahl | Wahl |
Bezeichnung | KlassenelternvertreterIn bzw. ElternvertreterIn |
Vorsitzende/r (Obmann/-frau) SchriftführerIn, KassierIn,… |
Anzahl der vertretungs-befugten Personen |
Schulforum: 1 Person je Klasse SGA: 3 unabhängig von Schulgröße |
Abhängig vom Inhalt der Statuten |
Handlungsfelder | Im Schulunterrichtsgesetz geregelt § 63a bzw. § 64 | Durch Statuten frei gestaltbar |
Sitzungen | Einberufung durch die Schulleitung | Einladung durch Vorsitzenden |
Sitzungsfrequenz |
Schulforum mindestens 1 mal SGA mindestens 2 mal pro Schuljahr sowie immer dann, wenn Entscheidungen zu treffen oder Beratungen erforderlich sind |
Mindestzahl meist in den Statuten festgelegt, immer dann, wenn zweckmäßig bzw. erforderlich |
Aus: Schulpartnerschaft konkret – Sonderausgabe Elternbrief LVEV
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- Kategorie: Elternbrief Dezember 2022