Die Fenstertage sind in Schulen mit 5-Tage-Woche (AHS-Langformen) nicht durch Beschlüsse der Schulgremien schulfrei, sondern per Verordnung der Bildungsdirektionen oder (je nach Bundesland) im Pflichtschulbereich eventuell durch Schulzeit-Ausführungsgesetze.
Bei uns in der Steiermark -und wahrscheinlich nicht nur da- sind für die AHS mit 5-Tage-Woche diese Fenstertage per Verordnung der Bildungsdirektion frei.
Bei unserer Bildungsdirektion steht : Die Bildungsdirektionen (im Plural!) haben mit jeweiliger Verordnung gemäß § 2 Abs. 5 Schulzeitgesetz 1985, BGBl Nr. 77/1985 idgF, für die AHS-Langformen (an denen für alle Klassen und Schulstufen der Samstag schulfrei ist.......
https://www.bildung-stmk.gv.at/service/termine/freitag-nach-christi-himmelfahrt.html und https://www.bildung-stmk.gv.at/service/termine/freitag-nach-fronleichnahm.html
Im Pflichtschulbereich wurde/wird dazu (in der Stmk.) an den Schulen auch nichts beschlossen, weil die Tage per Stmk.Schulzeit-Ausführungsgesetz schulfrei sind:
§ 2 (7a) Für Schulen, an denen der Samstag schulfrei ist, sind in jedem Unterrichtsjahr der Freitag nach Christi Himmelfahrt und der Freitag nach Fronleichnam schulfrei.
- << Zurück
- Weiter