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In einem gemeinsamen Brief von pdf  BM Faßmann und den Vorsitzen der Lehrergewerkschaften wird die Lehrerschaft ersucht, Unterricht zu halten

"In den Wochen vom 18. bis 22. Mai bzw. vom 8. bis 12. Juni fallen jeweils auf die Donnerstage der Feiertag Christi Himmelfahrt und Fronleichnam. Gemäß den ursprünglichen Planungen hätten viele Schulen auf Basis von Schulforums- und SGA-Beschlüssen die darauffolgenden Freitage, den 22. Mai und den 12. Juni, als schulautonome Tage freigegeben. Wir ersuchen Sie dennoch, dass Sie an diesen Tagen regulären Unterricht durchführen. Es ist uns bewusst, dass diese freiwillige Leistung wieder einmal viel von Ihnen abverlangen wird."

"Die Direktionen der einzelnen Schulstandorte werden deshalb ersucht, die Entscheidung ihrer Pädagoginnen und Pädagogen hinsichtlich einer freiwilligen Öffnung und Durchführung des regulären Unterrichts bis Mittwoch, den 6. Mai 2020 12.00 Uhr, an die jeweilige Bildungsdirektion zu melden. In den Wochen vom 18. bis 22. Mai bzw. vom 8. bis 12. Juni soll grundsätzlich jede der beiden Gruppen an jeweils zwei Werktagen unterrichtet werden."

 

Geltungsbereich der Inhalte

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