In einem gemeinsamen Brief von BM Faßmann und den Vorsitzen der Lehrergewerkschaften wird die Lehrerschaft ersucht, Unterricht zu halten
"In den Wochen vom 18. bis 22. Mai bzw. vom 8. bis 12. Juni fallen jeweils auf die Donnerstage der Feiertag Christi Himmelfahrt und Fronleichnam. Gemäß den ursprünglichen Planungen hätten viele Schulen auf Basis von Schulforums- und SGA-Beschlüssen die darauffolgenden Freitage, den 22. Mai und den 12. Juni, als schulautonome Tage freigegeben. Wir ersuchen Sie dennoch, dass Sie an diesen Tagen regulären Unterricht durchführen. Es ist uns bewusst, dass diese freiwillige Leistung wieder einmal viel von Ihnen abverlangen wird."
"Die Direktionen der einzelnen Schulstandorte werden deshalb ersucht, die Entscheidung ihrer Pädagoginnen und Pädagogen hinsichtlich einer freiwilligen Öffnung und Durchführung des regulären Unterrichts bis Mittwoch, den 6. Mai 2020 12.00 Uhr, an die jeweilige Bildungsdirektion zu melden. In den Wochen vom 18. bis 22. Mai bzw. vom 8. bis 12. Juni soll grundsätzlich jede der beiden Gruppen an jeweils zwei Werktagen unterrichtet werden."
Die Fenstertage sind in Schulen mit 5-Tage-Woche (AHS-Langformen) nicht durch Beschlüsse der Schulgremien schulfrei, sondern per Verordnung der Bildungsdirektionen oder (je nach Bundesland) im Pflichtschulbereich eventuell durch Schulzeit-Ausführungsgesetze.
Bei uns in der Steiermark -und wahrscheinlich nicht nur da- sind für die AHS mit 5-Tage-Woche diese Fenstertage per Verordnung der Bildungsdirektion frei.
Bei unserer Bildungsdirektion steht : Die Bildungsdirektionen (im Plural!) haben mit jeweiliger Verordnung gemäß § 2 Abs. 5 Schulzeitgesetz 1985, BGBl Nr. 77/1985 idgF, für die AHS-Langformen (an denen für alle Klassen und Schulstufen der Samstag schulfrei ist.......
https://www.bildung-stmk.gv.at/service/termine/freitag-nach-christi-himmelfahrt.html und https://www.bildung-stmk.gv.at/service/termine/freitag-nach-fronleichnahm.html
Im Pflichtschulbereich wurde/wird dazu (in der Stmk.) an den Schulen auch nichts beschlossen, weil die Tage per Stmk.Schulzeit-Ausführungsgesetz schulfrei sind:
§ 2 (7a) Für Schulen, an denen der Samstag schulfrei ist, sind in jedem Unterrichtsjahr der Freitag nach Christi Himmelfahrt und der Freitag nach Fronleichnam schulfrei.