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Der "Rahmencharakters der Lehrpläne“ und die Forderung „Mut zur Lücke“ haben die Leistungsunterschiede bei SchülerInnen zwischen einzelnen Schulen aber auch zwischen Klassen innerhalb einer Schule immer mehr vergrößert. Unsere Forderungen nach mehr Ergebnisorientierung des Unterrichts, nach einer besseren Diagnostik als Voraussetzung für eine geeignete Förderung, sowie nach Entwicklung von Instrumenten zur Überprüfung der Ergebnisse von Unterricht, führten zur Entwicklung von Standards.   pdfBildungsstandards - Richtlinien für den richtigen Umgang mit den Ergebnissen der Überprüfungen;   Aktuelle Ergebnisse für Deutsch 8. Schulstufe: Ergebnisberichte

Funktionen der Bildungsstandards:

aus Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen

§ 3 (1) Bildungsstandards sollen Aufschlüsse über den Erfolg des Unterrichts und über Entwicklungspotentiale des österreichischen Schulwesens liefern. Darüber hinaus sollen sie
1. eine nachhaltige Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht bewirken,
2. durch konkrete Vergleichsmaßstäbe die bestmögliche Diagnostik als Grundlage für individuelle Förderung sicher stellen und
3. wesentlich zur Qualitätsentwicklung in der Schule beitragen.

(2) Zum Zweck der nachhaltigen Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht haben die Lehrerinnen und Lehrer den systematischen Aufbau der zu vermittelnden Kompetenzen und die auf diese bezogenen Bildungsstandards bei der Planung und Gestaltung ihrer Unterrichtsarbeit zu berücksichtigen (Orientierungsfunktion gemäß Abs. 1 Z 1).

(3) Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind in allen Schulstufen unter Zugrundelegung der Bildungsstandards für die 4. bzw. für die 8. Schulstufe besonders zu beobachten und zu analysieren. Auf der Basis des diagnostischen Vergleiches von zu erlangenden und individuell erworbenen Kompetenzen
ist eine bestmögliche individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sicher zu stellen (Förderungsfunktion gemäß Abs. 1 Z 2).

(4) Durch periodische Standardüberprüfungen sind die von den Schülerinnen und Schülern bis zur 4. bzw. zur 8. Schulstufe erworbenen Kompetenzen objektiv festzustellen und mit den angestrebten Lernergebnissen zu vergleichen. ....


Wer bzw. was wird getestet?

Bildungsstandards sind für die 4. Schulstufe der Volksschule sowie für die 8. Schulstufe der Volksschuloberstufe, der Hauptschule und der allgemein bildenden höheren Schule festgelegt und zwar für die folgenden Pflichtgegenstände:

4. Schulstufe: Deutsch/Lesen/Schreiben, Mathematik;
8. Schulstufe: Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch), Mathematik.


Was geschieht mit den Ergebnissen?

Die Auswertungen sind den Schulen rückzumelden.
Die Auswertungen der Standardüberprüfung und deren Rückmeldungen haben so zu erfolgen, dass sie für Zwecke der Qualitätsentwicklung an den Schulen herangezogen werden können.
Maßnahmen der Qualitätsentwicklung sind zu dokumentieren und periodisch zu evaluieren (Evaluationsfunktion gemäß Abs. 1 Z 3).


Begriffsbestimmungen:

§ 2 Im Sinne dieser Verordnung sind

1. „Bildungsstandards“ sind konkret formulierte Lernergebnisse in den einzelnen oder den in fachlichem Zusammenhang stehenden Pflichtgegenständen, die sich aus den Lehrplänen der in § 1 genannten Schularten und Schulstufen ableiten lassen. Diese Lernergebnisse basieren auf grundlegenden Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der jeweiligen Schulstufe in der Regel verfügen sollen;

2. „Kompetenzen“ sind längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten, die von Lernenden entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundene motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen;

3. „grundlegende Kompetenzen“ sind solche, die wesentliche inhaltliche Bereiche eines Gegenstandes abdecken und somit für den Aufbau von Kompetenzen, deren nachhaltiger Erwerb für die weitere schulische und berufliche Bildung von zentraler Bedeutung ist, maßgeblich sind;

4. „Kompetenzmodelle“ sind prozessorientierte Modellvorstellungen über den Erwerb von fachbezogenen oder fächerübergreifenden Kompetenzen. Sie strukturieren Bildungsstandards innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes und stützen sich dabei auf fachdidaktische sowie fachsystematische Gesichtspunkte;

5. „Kompetenzbereiche“ sind fertigkeitsbezogene Teilbereiche des Kompetenzmodells.


Die informelle Kompetenzmessung

Bei den periodischen Überprüfungen der Bildungsstandards werden die von den Schülerinnen und Schülern bis zur 4. bzw. 8. Schulstufe erworbenen Kompetenzen objektiv festgestellt und mit den angestrebten Lernergebnissen verglichen. Die Rückmeldung der Ergebnisse dient als Impuls für die Qualitätsentwicklungsprozesse am jeweiligen Standort, im Bundesland, bundesweit. 

Im Schuljahr vor den Bildungsstandard-Tests besteht die Möglichkeit zur informellen Kompetenzmesseung. Hier können die Kinder die Testformate kennen lernen und es kann vor allem kann frühzeitig festgestellt werden, wie der Kenntnisstand einzuordnen ist, sodass noch 1 Jahr lang an der Verbesserung gearbeitet werden kann

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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