Menu
Menu

Vorschulklassen im Schulversuch

4. SchOG-Novelle 7.Juli 1971

Artikel II SCHULVERSUCHE ZUR SCHULREFORM
§ 1 . Durchführung von Schulversuchen Zur Erprobung neuer schulorganisatorischer Formen sind Schulversuche im Sinne der folgenden Bestimmungen durchzuführen.

§ 2. Vorschulklassen
Vorschulklassen haben der Förderung der Erlangung der Schulreife durch Schulpflichtige zu dienen, die gemäß § 14 des Schulpflichtgesetzes, BGBl. Nr. 241/1962, vom Schulbesuch zurückgestellt werden.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Autonomie braucht Garantie

keyvisual Autonomie RGB

Newsletter An-/Abmeldung

Nächste Veranstaltungen

Mär
12

09:00 12.03.2026 - 19:00 31.12.2026

Apr
7

07.04.2026 19:00 - 20:00

Mai
19

19.05.2026 19:00 - 20:00

AusBildung bis 18J

AusBildung bis 18J

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Hotline für Schule und Eltern

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 - Bildung und Gesellschaft

land steiermark