Ab 02. Juni 2022 wird die Testpflicht an Schulen ausgesetzt. Für das Aufsteigen gilt wieder (nur) § 25 SchUG
Im Erlass zum Schulbetrieb ab dem 02. Juni 2022 werden Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber dem Erlass vom 22. April 2022 (BMBWF 2022-0.289.386) -siehe auch News - dargestellt.
Unterricht und Schulorganisation
Aufsteigen in die nächste Schulstufe
• Im Schuljahr 2021/22 gelten die regulären Bestimmungen zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe gemäß § 25 SchUG
Hygiene- und Präventionsmaßnahmen
Testungen
• Die PCR-Testungen an Schulen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
• Das Aussetzen der Testpflicht ab 02. Juni 2022 gilt auch bei abschließenden Prüfungen.
BGBl. II Nr. 202/2022 Änderung der Verordnung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22 und der Verordnung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2021/22
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