BGBl. II Nr. 161/2022 Änderung der C-SchVO vom 20.April 2022
Ab kommenden Montag, 25.4.2022, wird ein weiterer Schritt in Richtung eines normalen Schulbetriebs gesetzt :
· Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
· Auch für das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
· Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.
· Ein PCR-Test pro Woche für alle Schüler/innen wird fortgesetzt.
Die zugehörige Verordnung (s.o.) und der Erlass werden erarbeitet und in Kürze auch wieder unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb zur Verfügung gestellt.