Menu
Menu

 BGBl. II Nr. 161/2022    Änderung der C-SchVO vom 20.April 2022

Ab kommenden Montag, 25.4.2022, wird ein weiterer Schritt in Richtung eines normalen Schulbetriebs gesetzt :

· Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.

· Auch für das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.

· Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.

· Ein PCR-Test pro Woche für alle Schüler/innen wird fortgesetzt.

Die zugehörige Verordnung (s.o.)  und der Erlass werden erarbeitet und in Kürze auch wieder unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb  zur Verfügung gestellt.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Autonomie braucht Garantie

keyvisual Autonomie RGB

Newsletter An-/Abmeldung

Nächste Veranstaltungen

Feb
19

19.02.2026 15:30 - 16:30

Universitätsplatz 3, 8010 Graz, Österreich

Feb
26

26.02.2026 18:00 - 19:00

Präventionsprojekte für Schulen

https://schullandkarte.at/     verrckt na und

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Hotline für Schule und Eltern

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 - Bildung und Gesellschaft

land steiermark