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 BGBl. II Nr. 161/2022    Änderung der C-SchVO vom 20.April 2022

Ab kommenden Montag, 25.4.2022, wird ein weiterer Schritt in Richtung eines normalen Schulbetriebs gesetzt :

· Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.

· Auch für das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.

· Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.

· Ein PCR-Test pro Woche für alle Schüler/innen wird fortgesetzt.

Die zugehörige Verordnung (s.o.)  und der Erlass werden erarbeitet und in Kürze auch wieder unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb  zur Verfügung gestellt.

Geltungsbereich der Inhalte

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