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Festlegungen, welche die Schulleitung zu treffen hat, sind:

unter welchen Voraussetzungen Klassen und Schülergruppen zu bilden sind

bei welcher Mindestzahl von Anmeldungen ein alternativer Pflichtgegenstand zu führen ist

bei welcher Mindestzahl von Anmeldungen ein Freigegenstand oder eine unverbindliche Übung zu führen ... bzw. weiterzuführen ist

bei welcher Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern ein Förderunterricht abzuhalten ist

bei welcher Mindestzahl von zum Betreuungsteil angemeldeten Schülerinnen und Schülern an ganztägigen Schulformen Gruppen zu bilden sind

unter welchen Voraussetzungen in leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen an Polytechnischen Schulen Schülergruppen im Hinblick auf die Leistungsgruppen zu führen sind

...

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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