Festlegungen, welche die Schulleitung zu treffen hat, sind:
unter welchen Voraussetzungen Klassen und Schülergruppen zu bilden sind
bei welcher Mindestzahl von Anmeldungen ein alternativer Pflichtgegenstand zu führen ist
bei welcher Mindestzahl von Anmeldungen ein Freigegenstand oder eine unverbindliche Übung zu führen ... bzw. weiterzuführen ist
bei welcher Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern ein Förderunterricht abzuhalten ist
bei welcher Mindestzahl von zum Betreuungsteil angemeldeten Schülerinnen und Schülern an ganztägigen Schulformen Gruppen zu bilden sind
unter welchen Voraussetzungen in leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen an Polytechnischen Schulen Schülergruppen im Hinblick auf die Leistungsgruppen zu führen sind
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- Kategorie: Elterbrief Mai 2018