Menu
Menu

14. 12. 2021 Der 7. Jänner ist bundesweit schulfrei:  Schulfreierklärungsverordnung 2022 des BMBWF  BGBl. II Nr. 547/2021

So war der Stand vom 2.11.2021:  Die Erläuterungen bleiben gültig.

Der 7.1.2022 ist  (steiermarkweit)   schulfrei!   pdf  Geschäftszahl: ISchu6/50- 2021

Das BMBWF hat die Bildungsdirektionen angewiesen hat, den 7.1.2022 für alle Bundesschulen schulfrei zu erklären.

Die Präsidentin der Bildungsdirektion für Steiermark Frau Landesrätin Dr.in Juliane Bogner-Strauß hat entschieden, im Pflichtschulbereich eine analoge Regelung zu treffen.

Schulen, welche diesen Tag bereits schulautonom frei erklärt haben, können (müssen aber nicht) mittels Beschluss des zuständigen Gremiums einen anderen Tag als schulautonom frei erklären.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Autonomie braucht Garantie

keyvisual Autonomie RGB

Newsletter An-/Abmeldung

Nächste Veranstaltungen

Nov
5

05.11.2025 18:30 - 20:00

Karmeliterplatz 2, 8010 Graz

Dez
9

19:00 09.12.2025 - 20:00 07.04.2026

Mach, was du kannst!

Mach was du kannst

Präventionsprojekte für Schulen

https://schullandkarte.at/     verrckt na und

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Hotline für Schule und Eltern

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 - Bildung und Gesellschaft

land steiermark