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14. 12. 2021 Der 7. Jänner ist bundesweit schulfrei:  Schulfreierklärungsverordnung 2022 des BMBWF  BGBl. II Nr. 547/2021

So war der Stand vom 2.11.2021:  Die Erläuterungen bleiben gültig.

Der 7.1.2022 ist  (steiermarkweit)   schulfrei!   pdf  Geschäftszahl: ISchu6/50- 2021

Das BMBWF hat die Bildungsdirektionen angewiesen hat, den 7.1.2022 für alle Bundesschulen schulfrei zu erklären.

Die Präsidentin der Bildungsdirektion für Steiermark Frau Landesrätin Dr.in Juliane Bogner-Strauß hat entschieden, im Pflichtschulbereich eine analoge Regelung zu treffen.

Schulen, welche diesen Tag bereits schulautonom frei erklärt haben, können (müssen aber nicht) mittels Beschluss des zuständigen Gremiums einen anderen Tag als schulautonom frei erklären.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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