Menu
Menu

 

Zeitraum (§ 4)

(2) Wenn eine Schulleitung für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 8. Schulstufe einen Ergänzungsunterricht einrichtet, so hat dies in den Bundesländern

Burgenland, Niederösterreich und Wien vom 23. August 2021 bis 3. September 2021 und in

den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg vom 30. August bis 10. September 2021 zu erfolgen.

In diesem Zeitraum kann für Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe Ergänzungsunterricht in einer Woche oder beiden Wochen im Ausmaß von zumindest 20 und höchstens 40 Unterrichtsstunden durchgeführt werden.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Nächste Veranstaltungen

Okt
4

10:00 04.10.2024 - 12:00 20.12.2024

Dez
12

12.12.2024 18:00 - 19:30

Strauchergasse 32, 8020 Graz

Lesen macht klug

Leseguetesiegel Logo

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Hotline für Schule und Eltern

Suchthafte Internetnutzung

Gesundheitsfonds

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

LaReg A6

land steiermark