Testverweigerung bzw. keine unterzeichnete Einverständniserklärung
Ohne Selbsttestung an der Schule und Vorlage des Ergebnisses gibt es nur ortsungebundenen Unterricht - und auch keine Betreuung! siehe auch Hort (KBBE)
Falls Schülerinnen und Schüler ohne Zustimmung zur Selbsttestung am Schulstandort eintreffen oder den Test verweigern, so lautet die minsterielle Vorgabe (Manual Seite 7) :
1. Kontaktaufnahme mit den Eltern/Erziehungsberechtigten
Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind unverzüglich und nachdrücklich über die bestehende Rechtslage zu informieren. Sie sind daher in weiterer Folge aufzufordern, die
Teilnahme ihrer Kinder am ortsungebundenen Unterricht sicherzustellen. Zu diesem Zweck wird es erforderlich sein, dass die Kinder von ihren Eltern/Erziehungsberechtigten
umgehend abgeholt werden.
2. Gesonderte Beaufsichtigung
Im Sinne der gebotenen Fürsorge für die Mitschülerinnen und Mitschüler und anderer an der Schule tätigen Personen sowie der Aufsichtspflicht an Schulen sind diese Schülerinnen und Schüler in einem gesonderten Raum und somit außerhalb des Klassenverbandes entsprechend zu beaufsichtigen. Hierbei handelt es sich um eine reine Beaufsichtigung und eine Erteilung von Unterricht ist nicht zulässig.
siehe auch Elternbriefe des HBM Dr. Faßmann vom 4.2.2020: "Jenen Kindern, die sich nicht testen lassen dürfen, ist der Schulbesuch nicht gestattet. Sie erhalten durch die Lehrer/innen ihrer Schule Arbeitsaufträge, werden aber nicht regelmäßig pädagogisch begleitet."