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unsere ANTWORT 

Sehr geehrt........

Elternverbände sind keine „gesetzgebenden“ Einrichtungen. Selbstverständlich treten wir immer wieder insbesondere an den zuständigen Minister mit Forderungen heran und haben unsere Mitglieder (Elternvereine im Wege über deren Obleute) auch laufend über die Verbesserungen per Email und Homepage informiert.

Erreicht haben wir:

Jedes Kind darf –ohne dass eine Begründung angegeben werden muss- auch während der Zeiten des ortsungebundenen Unterrichts (Fernlehre, Homeschooling) in die Schule. Wenn Sie sich zurückerinnern, so war dies anfangs nur Kindern mit Eltern aus gewissen Berufsgruppen erlaubt.

Für Kinder, die in die Schule gehen, MUSS es Lernstationen und Lernunterstützung geben. Wenn Sie sich zurückerinnern, so war es zu Beginn ausschließlich eine Beaufsichtigung.

Kinder, die zu Hause nicht ausreichend lernend (können), müssen von der Schule aufgefordert werden, diese zu besuchen, dh. die Schule kann einen Schulbesuch anordnen. Wenn Sie sich zurückerinnern, so blieben diese Kinder zu Beginn trotz fehlender Lernaktivitäten sich selbst überlassen.

Notwendige sonderpädagogische oder auch psychologisch-therapeutische Maßnahmen können an der Schule stattfinden, weil die dafür erforderlichen Personen –anders als zu Beginn- die Schule betreten dürfen.

Die Sonderschulen sind überhaupt geöffnet, was zu Beginn nicht der Fall war.

Kinder, die im ortsungebundenen Unterricht zu Hause lernen, müssen von ihren Lehrern und Lehrerinnen mit angemessen dosierten und inhaltlich leistbaren Arbeitsaufträgen versorgt werden und regelmäßig eine zeitnahe Rückmeldung erhalten, ob die Erledigung korrekt gewesen bzw. wo sie fehlerhaft ist, etc.

Wie Sie jedoch sicher auch wissen, gibt es Eltern, die ihre Kinder zur Sicherheit lieber zu Hause lassen. Für diese Gruppe wurde erreicht, dass deren Kinder bei Präsenzunterricht die Erlaubnis zum Fernbleiben erhalten können. Kinder aus Risikogruppen haben zusätzliche Sonderkonditionen.

Und zu Ihrer Frage: „... wie unsere Kinder das jemals aufholen können“, meine Antwort:

Wer für seine Kinder Lernunterstützung durch die PädagogInnen braucht, darf/soll/muss sie in die Schule schicken!

Wenn dort nicht –wie vom Minister vorgeschrieben- die erforderliche Lernunterstützung passiert, muss sich die betroffene Elternschaft entsprechend dafür einsetzen, dass dies geändert wird was in der Regel durch Kontaktaufnahme mit der Schulleitung, mit der Klassenelternvertretung, mit dem Elternverein, mit dem Landesverband (also mit uns), mit der Bildungsdirektion (Ombudsstelle oder Schulqualitätsmanager), oder mit der Ombudsstelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung in die Wege geleitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Schmid

____________________________________
Ilse Schmid
Präsidentin
Steirischer Landesverband der Elternvereine
an Schulen f. Schulpflichtige
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
mobile: +43 676 40 402 40
Homepage: www.ElternMitWirkung.at

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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