Informationen für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
vom 7. bis 17. Jänner gilt:
Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, nach Möglichkeit, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Durch die verringerte Anzahl der Kinder in den Einrichtungen kann die Anzahl der sozialen Kontakte reduziert und somit auch das Infektionsgeschehen eingedämmt werden.
Unabhängig vom beruflichen Hintergrund der Eltern kann das Angebot in den Einrichtungen jedoch weiterhin in Anspruch genommen werden.
Weiterhin dürfen externe Personen aufgrund der verschärften COVID-19-Situation Kinderbildungsund -betreuungseinrichtungen nicht mehr betreten.
Folglich haben auch Eltern als externe Personen grundsätzlich keinen Zutritt zur Einrichtung, und die Kinder sind bereits am Eingang abzugeben.
Ausnahmen und weitere Infos: Was gilt in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen? (Überblick über die Regelungen der neuen Verordnung des Landes Steiermark)
28.12.2020: 132. Verordnung vom 28.12.2020: Betretungsverbot von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19
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