Schulbetrieb vom 07. bis zum 17. Jänner 2021 Beilage zum Erlass des BMBWF GZ 2020-0.834.140 aktualisiert: 28.12.2020
Mit 07. Jänner 2021 treten ergänzende Maßnahmen gemäß COVID-19-Schulverordnung 2020/21
(C-SchVO 2021/21) in Kraft.
Sie gelten zunächst bis auf Weiteres und werden regelmäßig evaluiert sowie an die aktuelle epidemiologische Entwicklung angepasst.
Im vorliegenden Schreiben Beilage zum Erlass werden die nun geltenden Regelungen erläutert. Diese betreffen die Bereiche:
1. Hygiene und Schulorganisation
2. Unterricht
3. Prüfungen und Leistungsbeurteilung
4. Aufnahmsverfahren
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der PolytechnischenSchulen wechseln ab 07. Jänner 2021 in den ortsungebundenen Unterricht.
Die Schulen bleiben aber für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen.
Alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom beruflichen Hintergrund ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, können diese Betreuung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
Die Schulleitungen werden ersucht, im Vorfeld den Bedarf an Betreuung für den Zeitraum vom 07.01 bis 15.01.2021 zu erheben.
Schülerinnen und Schüler an AHS-Oberstufen, berufsbildenden höheren Schulen und Berufsschulen sind grundsätzlich im Distance-Learning, sollen jedoch bereits ab 07. Jänner 2021 klassen- bzw. tageweise an die Schulen zurückkehren, damit Leistungsfeststellungen und eine entsprechende Vorbereitung darauf erfolgen können.
Ab Montag, den 18. Jänner 2021 findet eine Rückkehr zum regulären Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler statt.
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