Schulbetrieb vom 07. bis zum 17. Jänner 2021 Beilage zum Erlass des BMBWF GZ 2020-0.834.140 aktualisiert: 28.12.2020
Mit 07. Jänner 2021 treten ergänzende Maßnahmen gemäß COVID-19-Schulverordnung 2020/21
(C-SchVO 2021/21) in Kraft.
Sie gelten zunächst bis auf Weiteres und werden regelmäßig evaluiert sowie an die aktuelle epidemiologische Entwicklung angepasst.
Im vorliegenden Schreiben Beilage zum Erlass werden die nun geltenden Regelungen erläutert. Diese betreffen die Bereiche:
1. Hygiene und Schulorganisation
2. Unterricht
3. Prüfungen und Leistungsbeurteilung
4. Aufnahmsverfahren
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der PolytechnischenSchulen wechseln ab 07. Jänner 2021 in den ortsungebundenen Unterricht.
Die Schulen bleiben aber für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen.
Alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom beruflichen Hintergrund ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, können diese Betreuung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
Die Schulleitungen werden ersucht, im Vorfeld den Bedarf an Betreuung für den Zeitraum vom 07.01 bis 15.01.2021 zu erheben.
Schülerinnen und Schüler an AHS-Oberstufen, berufsbildenden höheren Schulen und Berufsschulen sind grundsätzlich im Distance-Learning, sollen jedoch bereits ab 07. Jänner 2021 klassen- bzw. tageweise an die Schulen zurückkehren, damit Leistungsfeststellungen und eine entsprechende Vorbereitung darauf erfolgen können.
Ab Montag, den 18. Jänner 2021 findet eine Rückkehr zum regulären Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler statt.
siehe hier
19.12.2020: die wichtigsten Entscheidungen zum erneuten Lockdown ab 26.12. wurden gestern im Laufe des Tages von der Bundesregierung getroffen. Bundesminister Faßmann hat jene für den Schulbetrieb heute um 9.30 Uhr in einer Live-Pressekonferenz bekanntgeben.
Alle Schulen starten am Donnerstag, 7.1.2021.
Von Donnerstag, 7.1., bis Freitag, 15.1. gilt für
Volksschulen, Neue Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Polytechnische Schulen
- der Unterricht findet via Distance-Learning statt
- eine Betreuungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler in der Schule besteht genauso wie in den bisherigen in Distance-Learning-Phasen (z. B. Lernstationen)
Sonderschulen
- der Unterricht findet im Präsenzunterricht statt
- jene Schülerinnen und Schüler, die sich aus mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen nicht in der Lage sehen oder in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, kann die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden
AHS-Oberstufen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen und Berufsschulen
- der Unterricht findet grundsätzlich im Distance-Learning statt
- Schülerinnen und Schüler können aber klassen- bzw. tageweise in die Schule geholt werden
- der Fokus in den Präsenzphasen liegt auf der Vorbereitung und Durchführung von Tests, Schularbeiten und den entsprechenden Leistungsfeststellungen
- abschließende Prüfungen finden statt
Aus heutiger Sicht soll am Montag, 18.1.2021, an allen Schulen wieder in Präsenz unterrichtet werden.
Die Erlässe zu dieser Erstinformation werden Ihnen Anfang kommender Woche über die Bildungsdirektionen übermittelt.
Mit besten Grüßen,
Ihr Team KommunikationBundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungAbteilung Kommunikation/Bürger/innenserviceMinoritenplatz 5, 1010 WienDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!www.bmbwf.gv.atInformationen für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
vom 7. bis 17. Jänner gilt:
Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, nach Möglichkeit, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Durch die verringerte Anzahl der Kinder in den Einrichtungen kann die Anzahl der sozialen Kontakte reduziert und somit auch das Infektionsgeschehen eingedämmt werden.
Unabhängig vom beruflichen Hintergrund der Eltern kann das Angebot in den Einrichtungen jedoch weiterhin in Anspruch genommen werden.
Weiterhin dürfen externe Personen aufgrund der verschärften COVID-19-Situation Kinderbildungsund -betreuungseinrichtungen nicht mehr betreten.
Folglich haben auch Eltern als externe Personen grundsätzlich keinen Zutritt zur Einrichtung, und die Kinder sind bereits am Eingang abzugeben.
Ausnahmen und weitere Infos: Was gilt in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen? (Überblick über die Regelungen der neuen Verordnung des Landes Steiermark)
28.12.2020: 132. Verordnung vom 28.12.2020: Betretungsverbot von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19