Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion für das Schuljahr 2026/27
GZ: 2025-1.042.143
Die Schulbuchhändler bzw. Direktlieferanten sowie Verlage sind nicht berechtigt, Schulorganen, dem Elternverein und Mitgliedern der Schulbuchkonferenz für die Bestellung und Beschaffung von Schulbüchern Vorteile in Geld- oder Sachwert zuzuwenden.
Es ist ausschließlich Sache der Schulleitung, den (die) Schulbuchhändler bzw. Lieferanten auszuwählen, bei dem (denen) die Beschaffung der benötigten
Schulbücher erfolgt.
Häuslicher Unterricht:
Die Eltern (Erziehungsberechtigten) von externen Schulpflichtigen (häuslicher Unterricht) beantragen die gewünschten Schulbücher aus den der zuständigen Stamm- oder Prüfungsschule zur Verfügung stehenden Schulbuchlisten. Die Anspruchsberechtigung, dass die und der externe Schulpflichtige die allgemeine Schulpflicht durch Teilnahme an einem Unterricht im Schuljahr 2026/27 erfüllt, ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde nachzuweisen. Nach Bestellung durch die Schule, ist die Übernahme der Schulbücher durch die Eltern in einer eigenen Klassenliste zu bestätigen.
Alle Informationen einschließlich Schulbuchlisten >> https://www.schulbuchaktion.at/guidelines
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