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Die Elternvertretung und ab der 9. Schulstufe auch die Schülervertretung haben ein Recht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln.

Daher sind bis spätestens 17. April 2026 Schulforen für die 1. – 8. Schulstufe an allgemein bildenden Pflichtschulen oder Schul- bzw. Abteilungskonferenzen an allgemein bildenden höheren Schulen, an Polytechnischen Schulen, ... abzuhalten.

Dieses Mitentscheidungsrecht gilt auch für die Auswahl der Lernapps vom Marktplatz >> hier

Da alle Bücher in den Schulbuchlisten approbiert und somit für den Unterricht als geeignet erklärt sind, sollte insbesondere darüber beraten werden,

welche Bücher vom Gewicht und der Papierqualität her gut zu verwenden sind,

ob Arbeitsbücher bestellt werden sollen oder die Kinder in ihre Hefte schreiben sollen,

ab wann und welche Wörterbücher den Kindern zur Verfügung gestellt werden sollen,

ob Atlanten bestellt werden bzw. welche und ab wann?

 und ab der Sekundarstufe 1 (Mittelschule, ...) auch über die Art der Unterrichtsmittel.

Siehe: pdf allgemeine Erläuterungen des BMB und BKA 


Zur Wahl stehen:  Schulbücher und digitale Schulbücher (E-Book, E-Book+) sowie therapeutische Unterrichtsmittel. Diese Unterrichtsmittel wurden für eine Schulform und Schulstufe als geeignet erklärt (approbiert). Sie dürfen nach Prüfung durch Lehrerinnen und Lehrer auch für andere Schulformen oder Schulstufen angeschafft werden.

­Schulbuch (Print)

ab Mittelschule:

Schulbuch (Print) als Kombiprodukt „Buch inkl. E-Book“ ohne zusätzliche interaktive Inhalte   >> siehe Pkt. 9
­Buch mit E-Book+ als Kombiprodukt Printversion und E-Book+ mit zusätzlichen interaktiven Inhalten >> siehe Pkt. 11

E-Book Solo: digitales Schulbuch ohne zusätzliche interaktive Inhalte >> siehe Pkt. 12
­E-Book+ Solo: digitales Schulbuch mit zusätzlichen interaktiven Inhalten >> siehe Pkt. 12

• Unterrichtsmittel eigener Wahl:

Dazu zählen gedruckte bzw. digitale Bücher, audiovisuelle Hilfsmittel (analog/digital),
CD-ROM, Lernspiele, zertifizierte Lern-Apps, therapeutische Unterrichtsmittel etc. Diese
Unterrichtsmittel müssen nicht approbiert sein.

Siehe: pdfallgemeine Erläuterungen des BMB und BKA 

Zu den Schulbuchlisten >>  https://www.schulbuchaktion.at/list 


Limitverordnung 2026/27 kundgemacht >> BGBl. II Nr. 33/2026

Die Grundlage für das Schulbuchbudget bildet die jährlich vom Bundeskanzleramt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung herausgegebene Limit-Verordnung, in
welcher die Höchstgrenzen für die Durchschnittskosten pro Schülerin und Schüler (Limits) zur Anschaffung der für den Unterricht erforderlichen
Schulbücher als Schulform-Grundlimit, Religions- bzw. Ethik-Limit und DigitalLimit festgelegt werden.

Zusatzlimits sind vorgesehen.   Alle Informationen einschließlich Schulbuchlisten  >>  https://www.schulbuchaktion.at/guidelines

Wörterbücher Deutsch als Zweitsprache bzw. Erstsprachenunterricht:

Es kann einmal pro Primarstufe respektive Sekundarstufe I ein Wörterbuch für diesen Unterricht bestellt werden. Diese Bestellungen belastet kein Schulbuchlimit.

Siehe: pdfallgemeine Erläuterungen des BMB und BKA 


Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion für das Schuljahr 2026/27   pdfGZ: 2025-1.042.143

Die Schulbuchhändler bzw. Direktlieferanten sowie Verlage sind nicht berechtigt, Schulorganen, dem Elternverein und Mitgliedern der Schulbuchkonferenz für die Bestellung und Beschaffung von Schulbüchern Vorteile in Geld- oder Sachwert zuzuwenden.

Es ist ausschließlich Sache der Schulleitung, den (die) Schulbuchhändler bzw. Lieferanten auszuwählen, bei dem (denen) die Beschaffung der benötigten
Schulbücher erfolgt.

Häuslicher Unterricht:

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) von externen Schulpflichtigen (häuslicher Unterricht) beantragen die gewünschten Schulbücher aus den der zuständigen Stamm- oder Prüfungsschule zur Verfügung stehenden Schulbuchlisten. Die Anspruchsberechtigung, dass die und der externe Schulpflichtige die allgemeine Schulpflicht durch Teilnahme an einem Unterricht im Schuljahr 2026/27 erfüllt, ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde nachzuweisen. Nach Bestellung durch die Schule, ist die Übernahme der Schulbücher durch die Eltern in einer eigenen Klassenliste zu bestätigen.

 

Alle Informationen einschließlich Schulbuchlisten  >>  https://www.schulbuchaktion.at/guidelines 

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