Die Elternvertretung und ab der 9. Schulstufe auch die Schülervertretung haben ein Recht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln.
Daher sind bis spätestens 17. April 2026 Schulforen für die 1. – 8. Schulstufe an allgemein bildenden Pflichtschulen oder Schul- bzw. Abteilungskonferenzen an allgemein bildenden höheren Schulen, an Polytechnischen Schulen, ... abzuhalten.
Dieses Mitentscheidungsrecht gilt auch für die Auswahl der Lernapps vom Marktplatz >> hier
Da alle Bücher in den Schulbuchlisten approbiert und somit für den Unterricht als geeignet erklärt sind, sollte insbesondere darüber beraten werden,
welche Bücher vom Gewicht und der Papierqualität her gut zu verwenden sind,
ob Arbeitsbücher bestellt werden sollen oder die Kinder in ihre Hefte schreiben sollen,
ab wann und welche Wörterbücher den Kindern zur Verfügung gestellt werden sollen,
ob Atlanten bestellt werden bzw. welche und ab wann?
und ab der Sekundarstufe 1 (Mittelschule, ...) auch über die Art der Unterrichtsmittel.
Siehe:
allgemeine Erläuterungen des BMB und BKA
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