Limitverordnung 2026/27 kundgemacht >> BGBl. II Nr. 33/2026
Die Grundlage für das Schulbuchbudget bildet die jährlich vom Bundeskanzleramt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung herausgegebene Limit-Verordnung, in
welcher die Höchstgrenzen für die Durchschnittskosten pro Schülerin und Schüler (Limits) zur Anschaffung der für den Unterricht erforderlichen
Schulbücher als Schulform-Grundlimit, Religions- bzw. Ethik-Limit und DigitalLimit festgelegt werden.
Zusatzlimits sind vorgesehen. Alle Informationen einschließlich Schulbuchlisten >> https://www.schulbuchaktion.at/guidelines
Wörterbücher Deutsch als Zweitsprache bzw. Erstsprachenunterricht:
Es kann einmal pro Primarstufe respektive Sekundarstufe I ein Wörterbuch für diesen Unterricht bestellt werden. Diese Bestellungen belastet kein Schulbuchlimit.










