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Regelung zur Durchführung von Schularbeiten

Ab 7. Dezember ist die Durchführung der Schularbeiten wieder möglich, so der Stoff zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler eine Woche davor bekannt gegeben wurde. Das Stoffgebiet muss angemessen und für die Schülerinnen und Schüler bewältigbar sein.

Auch die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II können unter den Hygieneauflagen für Schularbeiten an den Standort geholt werden.

Um keinen Stau zu erzeugen, gilt die Regelung: In diesem Semester wird pro Fach nur eine Schularbeit durchgeführt. Ist die Durchführung auch dieser einen Schularbeit nicht möglich, kann zur Beurteilung auf andere Formen zurückgegriffen werden.

Mit besten Grüßen

Ihr Team Kommunikation
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Kommunikation, Bürger/innenservice
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
www.bmbwf.gv.at 

 

Geltungsbereich der Inhalte

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