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Betreff: PK Rückkehr an die Schule

Die Schulen waren seit 17. November auf Distance Learning umgestellt. Ab 7. Dezember nimmt der Großteil der Schülerinnen und Schüler wieder den Präsenzunterricht auf. Es gelten folgende Regelungen:

Präsenzunterricht

Kinderbetreuungseinrichtungen nehmen den Regelbetrieb unter den erhöhten Hygienemaßnahmen wieder auf
Volksschulen kehren in den Präsenzunterricht zurück
Sekundarstufe I kehrt in den Präsenzunterricht
Matura- und Abschlussklassen kehren in den Präsenzunterricht zurück


Die Sekundarstufe II und die Berufsschulen verbleiben im Distance Learning.

Für sie gibt es aber die Möglichkeit, stundenweise bis zu 25 % der Schülerinnen und Schüler einer Klasse an den Standort zu holen. Zur Vorbereitung einer Schularbeit können es auch bis zu 50 % sein. Zur Durchführung von Schularbeiten kann auch die ganze Klasse in die Schule geholt werden, wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen.


· Massentests für Lehrkräfte unterstützen sicheren Schulstart

· Regelmäßige Testungen für Lehrkräfte ab Jänner

· Ab der Sekundarstufe I gilt die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte auch im Unterricht

· FFP2-Masken für Lehrkräfte liegen an den Standorten bereit. 6,5 Millionen FFP2-Masken wurden bisher bestellt.

· Mobile Teams im Verdachtsfall: Antigen-Schnelltests auf acht Bundesländer ausgerollt. Das ermöglicht weitgehend ungestörten Unterricht.

· Schulveranstaltungen finden nicht statt

· Bewegung und Sport sowie Musikunterricht nach Möglichkeit im Freien.

· Gemeinden nützen zusätzliche Räumlichkeiten in der Nähe der Schule

· Klassen der Sekundarstufe I können in größere Räume der Sekundarstufe II ausweichen

· Gemeinden haben die Möglichkeit, sich mit öffentlichem Nahverkehr abzustimmen, um Beginnzeiten der Schulen zu staffeln


Regelung zur Durchführung von Schularbeiten

Ab 7. Dezember ist die Durchführung der Schularbeiten wieder möglich, so der Stoff zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler eine Woche davor bekannt gegeben wurde. Das Stoffgebiet muss angemessen und für die Schülerinnen und Schüler bewältigbar sein.

Auch die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II können unter den Hygieneauflagen für Schularbeiten an den Standort geholt werden.

Um keinen Stau zu erzeugen, gilt die Regelung: In diesem Semester wird pro Fach nur eine Schularbeit durchgeführt. Ist die Durchführung auch dieser einen Schularbeit nicht möglich, kann zur Beurteilung auf andere Formen zurückgegriffen werden.

Mit besten Grüßen

Ihr Team Kommunikation
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Kommunikation, Bürger/innenservice
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
www.bmbwf.gv.at 

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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