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aus: Distance Learning und Betreuung/Lernunterstützung in Volksschulen, Mittelschulen, PTS und AHS Unterstufen
Umsetzungsvorschläge zur Kombination von Distance Learning (DL) sowie Betreuung und
Lernunterstützung in Kleingruppen (Lernbegleitung, „Lernstationen")  (von BMBWF)   pdfDistance Learning und Betreuung / Lernunterstützung an Schulen vom 17.11.2020

Zielsetzung

Schülerinnen und Schüler, die zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben zuhause keinen geeigneten Arbeitsplatz haben, über keinen Zugang zu IT Endgeräten verfügen, die pädagogische Unterstützung benötigen oder die zuhause nicht betreut werden können, werden in der Schule beaufsichtigt und beim Lernen unterstützt (auch: Lernbegleitung, Lernstationen).
Die Schulleitung kann dies auch anordnen, wenn sie bei einer Schülerin oder einem Schüler einen entsprechenden Bedarf feststellt. Dies betrifft v.a. auch Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen sowie Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in der Unterrichtssprache (mit deutscher oder anderer Umgangssprache).
Die anderen Schüler/innen der Klasse sind im Distance Learning.

"Öffnumgszeiten"

Die Schulen sind für die Schülerinnen und Schüler zu den Zeiten geöffnet, zu denen sie auch im regulären Schulbetrieb geöffnet sind und bieten in dieser Zeit
Betreuung/Lernunterstützung an.

Auch eine tageweise oder stundeweise Inanspruchnahme der Betreuung/Lernunterstützung vor Ort ist nach entsprechender Anmeldung möglich.

Verantwortung für richtige Umsetzung

Die Umsetzungsverantwortung (inkl. Personaleinsatz) liegt bei der Schulleitung. Sie entscheidet,

welche Lehrpersonen wann vor Ort sind und

wer wann – auch im Sinne der Verdünnung am Schulstandort – im Homeoffice die Schüler/innen im Distance Learning unterrichtet und begleitet.

zum Beispiel Volksschule

Einsatz von Klassenlehrer/in und weiterer Lehrperson (z.B. Begleitlehrer/in, Stützlehrer/in, Lehrer/in für den muttersprachlichen Unterricht):

Der Unterricht (z.B. Wochenplan inkl. Arbeitsaufträge, die von den Schülerinnen/Schülern zuhause oder in der Schule bearbeitet werden können) wird durch den/die
Klassenlehrer/in vorbereitet, unterstützt durch die zweite Lehrperson.
Eine Lehrperson unterstützt die Schüler/innen im Distance Learning, eine arbeitet mit den Schülerinnen/Schülern vor Ort (auch in klassenübergreifenden Gruppen).

Ab der Sekundarstufe I

Ab der Sekundarstufe I ist davon auszugehen, dass die Schüler/innen bereits selbständiger arbeiten und der Unterricht unter verstärktem Einsatz digitaler Formate erfolgt.

Schüler/innen, die am Schulstandort sind, finden dort einen Lernort vor, an dem sie von Lehrpersonen bestmöglich pädagogisch begleitet werden.

 digitale „Live" Formate

Finden digitale „Live" Formate statt, so müssen die Schüler/innen, die in der Schule sind, Gelegenheit haben, an diesen teilzunehmen.

Digitale „Live" Formate sind mit Augenmaß einzusetzen.

Schüler/innen sollen nicht durchgehend viele Stunden am Stück in Online Sessions verbringen.

Es braucht dazwischen auch Phasen, in denen der digitale Unterricht laut Stundenplan durchbrochen wird, in denen die Schüler/innen selbständig an den Aufgabenstellungen arbeiten, die die anderen Schüler/innen zuhause erledigen.

Die Betreuung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern bei Bedarf am Schulstandort ist schul- und dienstrechtlich Unterrichtserteilung (mit Vor und Nachbereitung,

Die Betreuung und Unterstützung der Kleingruppen vor Ort kann klassen , gruppen , schulstufenübergreifend, aber auch unterrichtsgegenstandsübergreifend stattfinden. In
der Begleitung vor Ort können z.B. Teamlehrer/innen oder andere Lehrpersonen (auch stundenweise) eingesetzt werden, die keine Schüler/innen im Distance Learning betreuen
– bei Bedarf können Mehrdienstleitungen angeordnet werden (siehe nächster Abschnitt).

Geltungsbereich der Inhalte

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