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Aktualisierung 13.5.2020 C-Schulverordnung kundgemacht  BGBl. II Nr. 208/2020   Die dort formulierten Bestimmungen sind bindend.

Das BMBWF hat heute die Richtlinien /Detailinformationen zur Umsetzung des Etappenplans herausgegeben. pdf Richtlinien-Stand 7.5.2020

Die Richtlinien vom 7.5.2020 liefern Detailinformationen zum bereits publizierten Etappenplan:   

· zum Umgang mit Geschwisterkindern an unterschiedlichen Schulen

· für notwendige Anpassungen im Stundenplan und in den Unterrichtsgegenständen

· für die Nachmittagsbetreuung und verschränkte Ganztagsschulen

· für Deutschförderklassen und Deutschförderkurse

· für den fachpraktischen Unterricht und für Pflichtpraktika

· für den Bereich der Sonderpädagogik

Anmerkung: Diese Infos werden durch die am 13. 5. 2020 kundgemachte Verordnung präzisiert bzw. abgeändert.siehe News-Verordnung steht über Plänen ...

alle bisherigen Infos zu Etappenplan:

siehe Homepage des BMBWF : Etappenplan zur Aktivierung des Schulbetriebs

sowie unsere News-Seite


Rücksichtnahme auf Geschwister: Abstimmung in den Bildungsregionen

Es ist sicherzustellen, das Geschwisterkinder keine unterschiedlichen Intervalle beim Schulbesuch haben - sowohl innerhalb einer Schule als auch beim Besuch unterschiedlicher Schulen

Seite 4 der Richtlinien:

"Vom Bildungsministerium wird für den Schichtbetrieb das bereits beschriebene „Blockmodell"2 empfohlen. Sofern am Standort ein anderes Organisationsmodell gewählt wird, ist aus Rücksicht auf berufstätige Eltern/Erziehungsberechtigte und die intendierte Verdünnung des Schulbesuchs sicherzustellen, dass Geschwisterkinder keine unterschiedlichen Intervalle beim Schulbesuch haben.

Der Mitsprache der Eltern und Erziehungsberechtigten im Rahmen der Schulpartnerschaft und den Koordinationsaufgaben des regionalen Bildungsmanagements kommt in der aktuellen Situation besondere Bedeutung zu.

Im Fall von Geschwisterkindern, die unterschiedliche Schulen besuchen, werden die Bildungsdirektionen ersucht sicherzustellen, dass die an den einzelnen Schulen praktizierten Modelle für die Gruppenbildung so aufeinander abgestimmt werden, dass es für Eltern und Erziehungsberechtigte zu keinen organisatorischen Schwierigkeiten kommt. Sollten derartige (Härte-)Fälle bekannt werden, dann sind nach entsprechender Rücksprache mit den Eltern und Erziehungsberechtigten geeignete Lösungen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu finden."

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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