Aktualisierung 13.5.2020 C-Schulverordnung kundgemacht BGBl. II Nr. 208/2020 Die dort formulierten Bestimmungen sind bindend.
Das BMBWF hat heute die Richtlinien /Detailinformationen zur Umsetzung des Etappenplans herausgegeben. Richtlinien-Stand 7.5.2020
Die Richtlinien vom 7.5.2020 liefern Detailinformationen zum bereits publizierten Etappenplan:
· zum Umgang mit Geschwisterkindern an unterschiedlichen Schulen
· für notwendige Anpassungen im Stundenplan und in den Unterrichtsgegenständen
· für die Nachmittagsbetreuung und verschränkte Ganztagsschulen
· für Deutschförderklassen und Deutschförderkurse
· für den fachpraktischen Unterricht und für Pflichtpraktika
· für den Bereich der Sonderpädagogik
Anmerkung: Diese Infos werden durch die am 13. 5. 2020 kundgemachte Verordnung präzisiert bzw. abgeändert.siehe News-Verordnung steht über Plänen ...
alle bisherigen Infos zu Etappenplan:
siehe Homepage des BMBWF : Etappenplan zur Aktivierung des Schulbetriebs
sowie unsere News-Seite
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