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Im Verdachtsfall, wenn die betroffene Person in der Schule anwesend ist,

darf bis zum Eintreffen des Amtsarztes/der Amtsärztin niemand das Schulgebäude verlassen.  

Checklisten für das Vorgehen an der Schule sowie Elterninformation in den Sprachen   

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Bosnisch / Kroatisch / Serbisch
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Englisch
Polnisch
Rumänisch
Russisch
Türkisch
Ungarisch

finden Sie auf der  Homepage des BMBWF > hier

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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