Ab diesem Schuljahr (2024/25) müssen alle Schulen unter Einbindung der Schulpartnerinnen und Schulpartner ein Kinderschutzkonzept erarbeiten. Das BMBEF stellt dafür eine Vorlage bereit.
gesetzliche Grundlagen: >> hier
"Ziel des Kinderschutzkonzeptes ist es,
• mögliche Gefahren und Risiken für die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu erkennen (Sensibilisierung)
• geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen für jene Fälle zu treffen, in denen es zu einer Gefährdung kommen kann (Risikominimierung)
• und einen klaren Prozess festzulegen, wie vorzugehen ist, wenn ein Verdachtsfall oder ein klarer Verstoß gegen die Regeln zum Schutz der Kinder und Jugendlichen auftritt (Fallmanagement)."
Mit diesem Rundschreiben wird auf Basis der rechtlichen Vorgaben der Schulordnung und des Schulunterrichtsgesetzes eine Vorlage für ein solches standortbezogenes Konzept übermittelt.
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