Festlegung von Gruppengrößen
Derzeit schon besteht für Schulforum und SGA die Ermächtigung, Teilungszahlen festzulegen, also zu entscheiden über:
§ 63a bzw. 64 jeweils Abs. 2 Z 1:
i) bzw. k) die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen (§ 8a Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes),
Für eine Herabsetzung von Eröffnungs- und Teilungszahlen werden keine Personalressourcen zur Verfügung gestellt.