Immer wieder kommt es vor, dass nicht in allen für die Teilnahme vorgesehenen Klassen/Gruppen eine Teilnahmequote von 70% erreicht wird.
Auch wenn aus Gründen der Gemeinschaftspflege eine möglichst hohe Teilnahmequote anzustreben ist und an den Schulen auch angestrebt wird, muss das Verfehlen dieser Quote nicht zur Absage der Veranstaltung für die anderen Kinder dieser Klasse führen.
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