4. Aufnahmsverfahren
4.1.Schülereinschreibung
Die Schülereinschreibung vor Eintritt in die 1. Klasse Volksschule besteht aus zwei Teilen:
♦ einem administrativen Teil, in dem Dokumente entgegengenommen werden, und
♦ der Schulreifefeststellung.
Der erste Teil kann im Jänner 2021 zeitlich gestaffelt stattfinden. Die Schulreifefeststellung
wird bis spätestens Ende März 2020 abgeschlossen. Es gelten strenge Hygienebestimmungen.
Die Termine der Schülereinschreibung werden von den Bildungsdirektionen so verordnet,
dass ein geordnetes Aufnahmsverfahren gewährleistet ist.
Erlass der BD Stmk vom 1.2.2022 VIII Schu5/0032-2022
4.2.Aufnahme in eine andere Schulart
Die in der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegten Termine bleiben aufrecht. siehe Punkt 3. in der Änderung der C-SchVO 2021 15.4.2021 BGBl. II Nr. 170/2021
An Schulen, in denen für die Aufnahme eine besondere Eignung erforderlich ist (z. B. Schulen mit Sport oder musischem Schwerpunkt, BAfEP/BASOP), finden die ♦Eignungsprüfungen unter Einhaltung strenger Hygienebestimmungen statt.
Die Termine der Eignungsprüfungen werden von den Bildungsdirektionen so verordnet, dass ein geordnetes Aufnahmsverfahren gewährleistet ist.