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4. Aufnahmsverfahren    

4.1.Schülereinschreibung

 Die Schülereinschreibung vor Eintritt in die 1. Klasse Volksschule besteht aus zwei Teilen:
♦ einem administrativen Teil, in dem Dokumente entgegengenommen werden, und 
♦ der Schulreifefeststellung.
 Der erste Teil kann im Jänner 2021 zeitlich gestaffelt stattfinden. Die Schulreifefeststellung
wird bis spätestens Ende März 2020 abgeschlossen. Es gelten strenge Hygienebestimmungen.
 Die Termine der Schülereinschreibung werden von den Bildungsdirektionen so verordnet,
dass ein geordnetes Aufnahmsverfahren gewährleistet ist.

 pdf Erlass der BD Stmk vom 1.2.2022              VIII Schu5/0032-2022

4.2.Aufnahme in eine andere Schulart

 Die in der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegten Termine bleiben aufrecht.  siehe Punkt 3. in der Änderung der C-SchVO 2021   15.4.2021  BGBl. II Nr. 170/2021
 An Schulen, in denen für die Aufnahme eine besondere Eignung erforderlich ist (z. B. Schulen mit Sport oder musischem Schwerpunkt, BAfEP/BASOP), finden die ♦Eignungsprüfungen unter Einhaltung strenger Hygienebestimmungen statt.
 Die Termine der Eignungsprüfungen werden von den Bildungsdirektionen so verordnet, dass ein geordnetes Aufnahmsverfahren gewährleistet ist.

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