BBO - Bildungs- und Berufsorientierung
Die Durchführung von Berufsorientierung ist für alle Schulen verpflichtend, mit unterschiedlichen Durchführungsrichtlinien. Berufsorientierung ist wie auch die Begabungs- und Begabtenförderung ein wichtiges Bildungsziel.
„Die österreichische Schule ... hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. ...“ SchOG § 2
Eltern müssen beraten werden:
In der 4. Schulstufe … und in der 8. Schulstufe, in der Mittelschule auch bereits in der 7. Schulstufe, sind die Erziehungsberechtigten gegen Ende des 1. Semesters oder am Beginn des 2. Semesters des Unterrichtsjahres über den nach den Interessen und Leistungen der Schülerin oder des Schülers empfehlenswerten weiteren Bildungsweg mündlich zu informieren, wobei nach Möglichkeit die Schülerin oder der Schüler miteinzubeziehen ist. Die Erziehungsberechtigten sind von der Informationsmöglichkeit nachweislich in Kenntnis zu setzen. Sofern eine mündliche Information nicht möglich ist und eine Information dennoch geboten erscheint, kann diese schriftlich erfolgen.
Die Information hat an Schulen mit Klassenlehrersystem auf Grund einer Beratung der Schulkonferenz und an den übrigen Schulen auf Grund einer Beratung der Klassenkonferenz zu erfolgen. (SchUG § 19 Abs. 8)
Im Schulorganisationsgesetz (SchOG) ist festgelegt, in welchen Schularten und wie Berufsorientierung in den Lehrplänen zu verankern ist
Für die Sekundarstufe 1 (Mittelschule und Unterstufe der AHS) ist Berufsorientierung (dzt.) in der 3. und 4. Klasse als verbindliche Übung vorzusehen.
In der Polytechnische Schule ist Berufsorientierung als Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ mit 3 Wochenstunden vorgesehen.
Schulautonome Regelungen sind möglich.
Die neuen Lehrplänen, die ab dem Schuljahr 2023/24 gelten sollen, enthalten im 4. Teil mit der Überschrift „„fächerübergreifende Themen“ bzw. „übergreifende Themen“ unter Punkt
1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
Das Unterrichtsministerium (damals: bmukk) hat mit dem Rundschreiben 17/2012 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erlassen.
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