Koordinierungsstellen
Koordinierungsstellen stellen sicher, dass Jugendliche, die die Ausbildungspflicht nicht erfüllen, die passende Unterstützung erhalten.
Damit die Koordinierungsstellen aktiv werden können, bedarf es einer Information über Jugendliche, die eine Ausbildung abgebrochen oder erst gar nicht angetreten haben.
Aus diesem Grund sind – neben den Eltern und anderen relevanten Institutionen und Einrichtungen – auch die Schulen verpflichtet, der Statistik Austria Daten der von ihnen ausgebildeten oder betreuten Jugendlichen zu melden.
Damit soll ein Dropout so früh wie möglich erkannt und Interventionen ermöglicht werden.
Je nach Zielgruppe erstellen entweder Arbeitsmarktservice (AMS) oder Sozialministeriumservice (SMS) einen Perspektiven- oder Betreuungsplan für Jugendliche, die die AusBildungspflicht bis 18 z.B.
♥durch die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder
♥durch zulässige Beschäftigung erfüllen.
Bei der Erstellung des Perspektiven- oder Betreuungsplans wird auch die Möglichkeit einer Fortsetzung oder Neuaufnahme eines Schulbesuchs geprüft. In diesen Prozess werden mögliche Schulen von Beginn an einbezogen.
Die Schulen leisten gem. § 14 Abs. 2 APflG im Rahmen der Erstellung des Perspektiven- und Betreuungsplanes Unterstützung und ermöglichen ggf. die Wiederaufnahme oder Fortsetzung eines Schulbesuches.
Kontaktdaten Koordinierungsstelle: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Serviceline AusBildung bis 18 Telefon: 0800 700 118 Montag bis Donnerstag: 9:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr |
Steiermark: Telefon: +43 664 1847 555 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Montag bis Donnerstag: 08:30-14:00 Uhr |
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- Kategorie: Elternbrief September 2023