Wichtige Säule der Schulpartnerschaft – der Elternverein
Nicht durch Schulgesetze reglementiert ist der Elternverein, der seine Aufgaben und Tätigkeiten (nur) auf Basis des Vereinsgesetzes in den von seinen Mitgliedern beschlossenen Statuten selbst festgeschrieben hat.
Rechte gegenüber der Schule hat so ein Verein dann, wenn er für die Schule wirkt und allen Erziehungsberechtigten der Schülerinnen dieser Schule offensteht.
Der Elternverein hat nicht nur im jeweiligen Schulgremium beratende Stimme sondern kann auch selbständig nach innen und außen wirken, weil seine Repräsentanten anders als die Vertreter und Vertreterinnen im Schulgremium keine Organe der Schule sind und somit kein „Dienstweg“ einzuhalten ist.
Kooperationen mit Dachverbänden und Institutionen bringen Informationen, die den Mitgliedern der Schulgremien als wichtige Grundlage für Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden können.
In eigenständig vom Elternverein durchgeführten Sitzungen, kann so auch Beratung und Meinungsbildung unter den Eltern und ihren Vertreterinnen und Vertretern herbeigeführt werden.
Durch die Möglichkeit zur Einhebung von Mitgliedsbeiträgen und zur Erschließung weiterer Geldquellen (Sponsoren, Vereinsfeste, ...) können einzelne Kinder oder gesamte Klassen bei Schulveranstaltungen oder Aktivitäten im Rahmen des Unterrichts finanziell unterstützt werden.
Wirken Elternverein und Schulgremien gut zusammen, kann trotz bzw. wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen maximaler Effekt für die Schulgemeinschaft erzielt werden
Deshalb sind Schulleitungen auch angehalten, die Errichtung und Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern. (SchUG § 63) >>> siehe auch Unterstützung durch die Schulleitung "Service"
Im Sinn der Förderung der Tätigkeit der Elternvereine soll diesen ... in jeder Schule in geeigneter Weise die Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten neu aufgenommener Schüler/innen sowie die Pflege des Kontaktes zwischen Elternverein und Erziehungsberechtigten ... ermöglicht werden. (siehe auch EB Mai 2022, S.4)
Denn herausfordernd ist es, Eltern zur Beteiligung zu ermutigen.
Viele Eltern verhalten sich taktisch, fürchten ihrem Kind zu schaden, wenn sie den Weg einer ebenbürtigen Zusammenarbeit beschreiten wollen und erleben zu selten, dass sie auch etwas bewirken können.
Doch Eltern sind Vorbilder und demokratiepolitische Bildung braucht als Exerzierfeld die gelebte Schulpartnerschaft.
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* aus Erlass GZ.: IV Ee 2 / 20 – 2008 – des LSR – seit 2019 Bildungsdirektion - für Steiermark
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- Kategorie: Elternbrief September 2022