Menu
Menu

3.2 Implikationen aus Sicht der ministeriellen Projektleitung (auszugsweise)

Erstellt von: MinR Mag. Augustin Kern und Kmsrin Isabella Reisenzaun MA, Schlussbericht zur Begleitevaluation, Seite 57ff

zentrale Problembereiche:
Von allen Seiten (Steuergruppen, PH-Projektkoordinator*innen, MPT= multiprofessionelle Teams) wurden
 die mangelnde Schulleitungskompetenz,
 unzureichende Schul- und Teamkultur,
 unzureichende Unterrichtsqualität sowie
 didaktisch-methodische Kompetenzen der Lehrpersonen und
 die Externalisierung der Gründe
für unterdurchschnittliche Schülerleistungen als zentrale Problembereiche angeführt.

Als Gelingensbedingungen wurden folglich
 der Einsatz kompetenter Führungskräfte mit einem klaren Rollenverständnis,
 wirkungsvolle Entwicklungsbegleitungsprozesse,
 kompetente Beratung und Begleitung durch MPT in erforderlicher Anzahl sowie
 hohe Unterrichtsqualität und
 kompetente Lehrende
genannt.

Aus dem Projekt „Grundkompetenzen absichern“ ließ sich eine Fülle von Steuerungswissen generieren und für andere Vorhaben nutzen.

Die Projektleitung hat daraus folgende Handlungsfelder abgeleitet, die über die Laufzeit des Projekts hinaus relevant sind, um Schulen mit großen Herausforderungen und anhaltend unterdurchschnittlichen Schülerleistungen zu entwickeln:
Ø Die institutionalisierte Zusammenarbeit von SQM und PH und Schulen zur Entwicklung maßgeschneiderter Entwicklungsprozesse für Schulen
Ø Den Aufbau regionaler (Schul-)Netzwerke
Ø Das Abdecken des Qualifizierungsbedarfs für Führungskräfte und Schulentwicklungsberatung und die damit verbundenen Auswirkungen für die PH
Ø die Gestaltung des Schrittes der Schulen in die Zeit nach der intensiven Schulentwicklungsbegleitung
.....
Der Schritt in die Zeit nach der intensiven Schulentwicklungsbegleitung darf sich für die beteiligten Schulen nicht als „Ausstieg aus dem Projekt“ und Rückkehr zu den bisherigen Strukturen und Vorgehensweisen darstellen. Vielmehr muss mit dem Abschluss gleichsam ein Nachweis erfolgen, dass die Schule nun aus eigener Kraft die erforderliche Qualitätsarbeit betreiben und die Erkenntnisse aus der Projektphase mit den neu erworbenen Kompetenzen selbstständig umsetzen kann. Es bleibt aber doch auch eine Verantwortung und Aufgabe der Schulaufsicht und der Pädagogischen Hochschulen, die Schulen bei diesem Überstieg in verstärkte freiwillige Fortbildungsbeteiligung, in Netzwerke, bei der Etablierung nachhaltig wirkender Strukturen u.a. zu begleiten, ihnen Angebote zu machen bzw. ihre Fortbildungs- und Qualitätsarbeit zu monitoren.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Suchthafte Internetnutzung

Gesundheitsfonds

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung