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GruKo- Grundkompetenzen absichern

Projektlaufzeit Jänner 2018 – August 2022

Projektbeschreibung bmbwf:

"Im Projekt „Grundkompetenzen absichern“ sollen Schulen unterstützt werden, die Stärken und Schwächen ihrer SchülerInnen so früh wie möglich zu erkennen und diese im Rahmen der Individualisierung und differenzierten Lernbegleitung zu berücksichtigen."

Aus Schlussbericht zur Begleitevaluation, Seite 2ff

Mit dem Projekt „Grundkompetenzen absichern“ legte das BMB(WF) einen Fokus auf jene Schulen, die bei den Bildungsstandard-Überprüfungen unter dem Österreich-Schnitt und unterihrem Erwartungsbereich („fairer Vergleich“) lagen und die daher einen hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern hatten, welche die Grundkompetenzen in Deutsch (Lesen und Schreiben), Mathematik (vierte und achte Schulstufe) und Englisch (achte Schulstufe) nicht erreichten.

Diese Schulen sollten

♥ sowohl eine stärkere Aufmerksamkeit durch die Schulaufsicht erhalten
♥ als auch über eine mehrjährige Begleitung durch multiprofessionelle Teams (MPT) aus Schulentwickler*innen und Fachdidaktiker*innen sowie Schulpsycholog*innen unterstützt werden.

Schulaufsicht und Pädagogische Hochschulen (PH) nahmen – neben den beteiligten Schulen – eine verantwortliche und entscheidende Rolle in diesem Vorhaben ein.
Schulen – im Projekt waren das ausschließlich Volksschulen und Mittelschulen – sollten dabei unterstützt werden,

♥ die Stärken und Schwächen der Kinder so früh wie möglich zu erkennen und
♥ im Rahmen der Individualisierung und differenzierten Förderung zu berücksichtigen.

Projektziele1:


• Erhöhung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, welche die Grundkompetenzen in den Domänen Deutsch, Mathematik und Englisch erreichen
• Erhöhung der Zahl der Standorte, die im zweiten BIST-Überprüfungszyklus ein im Schnitt (Schulmittelwert) besseres Ergebnis zeigen

Indikatoren:
• Reduktion der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Bildungsstandards nicht erreichen (unter Kompetenzstufe 1)
• Bis zum Abschluss des nächsten Zyklus der Bildungsstandards (2022) erreichen wenigstens 50 % der priorisierten Schulen signifikant höhere Werte bei den BIST-Überprüfungen


1 Lt. Projektauftrag erteilt am 03.04.2017


3.2 Implikationen aus Sicht der ministeriellen Projektleitung (auszugsweise)

Erstellt von: MinR Mag. Augustin Kern und Kmsrin Isabella Reisenzaun MA, Schlussbericht zur Begleitevaluation, Seite 57ff

zentrale Problembereiche:
Von allen Seiten (Steuergruppen, PH-Projektkoordinator*innen, MPT= multiprofessionelle Teams) wurden
 die mangelnde Schulleitungskompetenz,
 unzureichende Schul- und Teamkultur,
 unzureichende Unterrichtsqualität sowie
 didaktisch-methodische Kompetenzen der Lehrpersonen und
 die Externalisierung der Gründe
für unterdurchschnittliche Schülerleistungen als zentrale Problembereiche angeführt.

Als Gelingensbedingungen wurden folglich
 der Einsatz kompetenter Führungskräfte mit einem klaren Rollenverständnis,
 wirkungsvolle Entwicklungsbegleitungsprozesse,
 kompetente Beratung und Begleitung durch MPT in erforderlicher Anzahl sowie
 hohe Unterrichtsqualität und
 kompetente Lehrende
genannt.

Aus dem Projekt „Grundkompetenzen absichern“ ließ sich eine Fülle von Steuerungswissen generieren und für andere Vorhaben nutzen.

Die Projektleitung hat daraus folgende Handlungsfelder abgeleitet, die über die Laufzeit des Projekts hinaus relevant sind, um Schulen mit großen Herausforderungen und anhaltend unterdurchschnittlichen Schülerleistungen zu entwickeln:
Ø Die institutionalisierte Zusammenarbeit von SQM und PH und Schulen zur Entwicklung maßgeschneiderter Entwicklungsprozesse für Schulen
Ø Den Aufbau regionaler (Schul-)Netzwerke
Ø Das Abdecken des Qualifizierungsbedarfs für Führungskräfte und Schulentwicklungsberatung und die damit verbundenen Auswirkungen für die PH
Ø die Gestaltung des Schrittes der Schulen in die Zeit nach der intensiven Schulentwicklungsbegleitung
.....
Der Schritt in die Zeit nach der intensiven Schulentwicklungsbegleitung darf sich für die beteiligten Schulen nicht als „Ausstieg aus dem Projekt“ und Rückkehr zu den bisherigen Strukturen und Vorgehensweisen darstellen. Vielmehr muss mit dem Abschluss gleichsam ein Nachweis erfolgen, dass die Schule nun aus eigener Kraft die erforderliche Qualitätsarbeit betreiben und die Erkenntnisse aus der Projektphase mit den neu erworbenen Kompetenzen selbstständig umsetzen kann. Es bleibt aber doch auch eine Verantwortung und Aufgabe der Schulaufsicht und der Pädagogischen Hochschulen, die Schulen bei diesem Überstieg in verstärkte freiwillige Fortbildungsbeteiligung, in Netzwerke, bei der Etablierung nachhaltig wirkender Strukturen u.a. zu begleiten, ihnen Angebote zu machen bzw. ihre Fortbildungs- und Qualitätsarbeit zu monitoren.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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Jugendrotkreuz

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BD Steiermark

Jugendwegweiser

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Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

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Erwachsenenbildung