Digitale Grundbildung *
NEU: Digitale Berufe auf einen Blick - Berufsorientierungs-Plattform des BMBWF - Ein- und Überblick in die Zukunft der digitalen Berufswelt (25.09.2019)
Verbindliche Übung in Sekundarstufe 1
Mit Beginn dieses Schuljahres 17/18 startete an 169 Schulen der Sekundarstufe 1 ein Projekt, in dem SchülerInnen im Umfang von zwei bis vier Wochenstunden innerhalb von vier Jahren Kompetenzen aus den Bereichen:
♦ Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung
♦ Informations-, Daten- und Medienkompetenz
♦ Betriebssysteme und Standard-Anwendungen
♦ Mediengestaltung
♦ Digitale Kommunikation und Social Media
♦ Sicherheit
♦Technische Problemlösung
♦ Computational Thinking
erwerben sollen. Schulen entscheiden selbst, ob sie die verbindliche Übung „Digitale Grundbildung“ in speziellen Stunden oder integriert in anderen Fächern vermitteln.
Ein entsprechender Lehrplanentwurf konnte bis 20. November 2017 begutachtet werden.
Verbindliche Übung – was heißt das?
Wird dieser Lehrplan verordnet, so heißt das: alle NMS und AHS-Unterstufen sind verpflichtet, den Lehrplan der verbindlichen Übung „Digitale Grundbildung“ im entsprechenden Stundenausmaß umzusetzen:
Dafür erhalten sie keine zusätzlichen Zeitressourcen. Analog zur verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ müssen die erforderlichen Stunden integriert in bestehende Gegenstände aufgebracht werden, oder es muss durch schulautonome Beschlüsse (Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss) eine Verringerung der Wochenstundenzahl von anderen Gegenständen erfolgen, so dass es spezielle im Stundenplan (und autonomer Stundentafel) ausgewiesene Stunden dafür gibt.
Ohne schulautonome Regelung wären das:
In der 2. und 3. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen je 32 Jahresstunden.
Mit schulautonomer Regelung:
kann das Ausmaß auf bis zu 4 Wochenstunden erhöht werden:
1.Klasse 0-1, 2.Klasse 1-2, 3.Klasse 1-2, 4.Klasse 0-2 ® insgesamt 2-4 Wochenstunden und
„Kann (teilweise) integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden, wobei 32 integrierte Jahresstunden einer Wochenstunde entsprechen
(1. Klasse 0 oder 32, 2. und 3. Klasse 32 oder 64, 4. Klasse 0 oder 32 oder 64 Jahresstunden).“
Einige Lehrplaninhalte entnommen aus dem LP-Entwurf * sind: * Lehrplan kundgemacht → hier
kritischer Umgang:
„Schülerinnen und Schüler sind zu kritischem, reflektiertem und verantwortungsvollem Umgang mit eigenen und fremden Daten in digitalen Medien und insbesondere in sozialen Netzwerken zu motivieren und auszubilden. Im Mittelpunkt muss dabei das fundierte Fällen selbstständiger Urteile stehen. Dazu ist die Bearbeitung exemplarischer Fälle einschließlich der eigenen Recherche von Informationen besonders relevant.“ (aus Lehrplan-Entwurf: didaktische Grundsätze)
„Schülerinnen und Schüler
♥ wenden Kriterien an, um die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit von Quellen zu bewerten (Quellenkritik, Belegbarkeit von Wissen),
♥ erkennen unterschiedliche, auch widersprüchliche Wahrheitsansprüche,
♥ erkennen und reflektieren klischeehafte Darstellungen und Zuschreibungen in der medialen Vermittlung,
♥ können mit automatisiert aufbereiteten Informationsangeboten eigenverantwortlich umgehen,
♥ vergleichen, analysieren und bewerten Informationen und digitale Inhalte kritisch (manipulative und monoperspektivische Darstellungen),
♥ entwickeln ein Verständnis für die Konstruktion von Medienwirklichkeit durch die Erhebung und Analyse von Informationen und Daten bzw. die Mechanismen der Bild- und Datenmanipulation,
♥ entwickeln ein fundiertes eigenes Urteil.“
(aus LP-Entwurf * Lehrstoff: Vergleichen und bewerten) * Lehrplan kundgemacht → hier
„Schülerinnen und Schüler
♠ begreifen das Internet als öffentlichen Raum und erkennen damit verbundenen Nutzen und Risiken,
♠ nutzen die demokratische Kommunikationskultur durch öffentliche Äußerungen unter Verwendung digitaler Technologien.“
(aus LP-Entwurf * Lehrstoff: Digitale Kommunikation und Social Media) * Lehrplan kundgemacht → hier
Sicherheit von Geräten, Inhalten, Privatsphäre...
„Schülerinnen und Schüler
♣ sind sich der Risiken und Bedrohungen in digitalen Umgebungen bewusst,
♣ überprüfen den Schutz ihrer digitalen Geräte und wenden sich im Bedarfsfall an die richtigen Stellen,
♠ treffen entsprechende Vorkehrungen, um ihre Geräte und Inhalte vor Viren bzw. Schadsoftware/Malware zu schützen,
♠ verwenden Software zur Verschlüsselung von Daten.
Schülerinnen und Schüler
♠ verstehen, wie persönlich nachvollziehbare Informationen verwendet und geteilt werden können,
♠ verstehen, wie Anbieter digitaler Services darüber informieren, auf welche Art und Weise persönliche Daten verwendet werden,
♠ treffen Vorkehrungen, um ihre persönlichen Daten zu schützen,
♣ kennen Risiken, die mit Geschäften verbunden sind, die im Internet abgeschlossen werden,
♠ kennen die datenschutzrechtlichen Grundlagen.“
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- Kategorie: Elterbrief Dezember 2017