Liebe Leserinnen und Leser,
für viele Kinder und deren Eltern stehen wichtige Tage bevor.
Für unsere 6-Jährigen ist es die sogenannte Schülereinschreibungfür unsere 10-Jährigen das sogen. Aufnahmeverfahren in die Neue Mittelschule und die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule für die 14-Jährigen stehen Entscheidungen an, die Weichenstellungen für das spätere Berufsleben bedeuten. Die Polytechnische Schule als Brücke in die duale Ausbildung zu Fachkräften sollte dabei in ihrer Bedeutung nicht unterschätzt werden.
siehe: das österreichische Bildungssystem auch in verschiedenen Sprachen: hier
Bald nach Ende der Weihnachtsferien müssen alle Kinder, die ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben oder bis spätestens Ende August 2017 vollenden werden, von ihren Eltern an eine Volksschule in ihrem Schulsprengel gebracht werden.
Innerhalb des Schulsprengels besteht grundsätzlich freie Schulwahl. Der Schulerhalter hat hier nur dann Eingriffsmöglichkeiten, wenn eine Überfüllung oder Minderung der Organisationsform einer Schule in seinem Sprengel droht. Die genauen Termine für die Schülereinschreibung wurden von den Schulerhaltern bzw. Schulen bereits bekannt gegeben. Unabhängig davon, ob das Kind im Herbst seine Schulpflicht durch Besuch einer Schule oder durch Teilnahme an einem Häuslichen Unterricht erfüllen wird, muss der Termin für die Schülereinschreibung wahrgenommen und das Kind „vorgestellt“ werden. Denn die Schulleitung ist nicht nur verpflichtet, die Personalien aufzu-nehmen, sondern muss sich insbesondere auch ein Bild darüber machen, ob Schulreife vorliegt bzw. ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf festzustellen ist. Eltern und Kinder haben einen Rechtsanspruch darauf, dass der Schulstart passgenau, also mit der richtigen Einstufung erfolgt.
Dazu hat sich der Landesschulrat ausführlich durch eine „Allgemeine Weisung des Landesschulrates für Steiermark zur Vollziehung des Schulpflichtgesetzes (GZ.: ISchu7/17-2014)“ geäußert.
Nach den Semesterferien finden dann die Aufnahmeverfahren an allen anderen Schularten bzw. –formen statt Montag, 27 Februar bis Freitag, 10. März 2017
Die Anmeldung erfolgt direkt an der Schule. Das konkrete Datum der Anmeldung innerhalb dieser Frist ist für die Aufnahme nicht entscheidend.
Für Neue Mittelschulen kommt, wie bei Volksschulen, zum Tragen, dass –weil sie Pflichtschulen sind- einerseits zwar ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht, wenn es sich um die einzige derartige Schule im Schulsprengel handelt, andererseits aber die freie Schulwahl durch Sprengelzugehörig-keiten eingeschränkt ist.
Achtung
Für Schulen mit Schwerpunkten sind Eignungsprüfungen vorgesehen.
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen hat gleich nach den Weihnachtsferien an der Schule zu erfolgen.
Die Polytechnische Schule ist für Schüler, die die 8. Schulstufe erfolg-reich abgeschlossen haben, die 9. Schulstufe. Schüler im 9. Jahr ihrer Schulpflicht, die einmal oder öfter Klassen wiederholt und daher nicht alle acht vorhergehenden Schulstufen erfolgreich abgeschlossen haben, sind berechtigt, die PTS in einem freiwilligen 10. Schuljahr zu besuchen. Bei entsprechender Leistung kann dort ein erfolgreicher Pflichtschulabschluss erworben werden.
Informationen dazu finden Sie auf den nachfolgenden Seiten sowie auf unserer Homepage.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für 2017.
Ilse Schmid
* siehe auch Broschüren
Service: Fachbegriffe für Schulneulige
EB September 2015: neue Grundschule
EB Dezember 2015: Vorschulklassen, oder Schulpflichtig im Kindergarten
EB April 2016 : Schuleingang, Schwachstelle "Individualisierung" , Schreibschrift oder Druckschrift
EB September 2016: Schulforum entscheidet für oder gegen Noten in der Grundschule 1-3- Schulstufe
Elterninformationsblatt des LSR Jänner 2017 hier
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- Kategorie: Elternbrief