Bitte beachten Sie die Änderungen durch spätere Novellen
wie zB in unserem Elternbrief Mai 2019 beschrieben
Allgemeine Weisung des Landesschulrates für Steiermark zur Vollziehung des Schulpflichtgesetzes
(GZ.: ISchu7/17-2014)
Der Landesschulrat für Steiermark hat mit Verfügung seiner Amtsführenden Präsidentin (§ 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 240/1962, in der geltenden Fassung) vom 12. November 2014 folgende Allgemeine Weisung zur Vollziehung des Schulpflichtgesetzes beschlossen:
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