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Die Ausbildungspflicht kann insbesondere auf folgende Arten erfüllt werden:

Schulbesuch (AHS, BMS oder BHS) oder privater Unterricht

Berufliche Ausbildung (Lehre, Überbetriebliche Lehrausbildung, Teilqualifikation)

Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Besuch von Kursen für schulische Externistenprüfungen oder einzelne Ausbildungen (z.B. Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss oder auf Berufsausbildungsmaßnahmen)

Teilnahme an Maßnahmen für Jugendliche mit Assistenzbedarf

Beschäftigung, die im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehen ist

Das Sozialministeriumservice (SMS) muss künftig online eine Liste jener Maßnahmen veröffentlichen, mittels derer die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann.

Informationen des BMBWF hier        Ausbildungspflichtgesetz - APflG  i.d.g.F.     Ausbildungspflicht-Verordnung – APfl-VO     i.d.g.F.  

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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