Die Ausbildungspflicht kann insbesondere auf folgende Arten erfüllt werden:
Schulbesuch (AHS, BMS oder BHS) oder privater Unterricht
Berufliche Ausbildung (Lehre, Überbetriebliche Lehrausbildung, Teilqualifikation)
Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
Besuch von Kursen für schulische Externistenprüfungen oder einzelne Ausbildungen (z.B. Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss oder auf Berufsausbildungsmaßnahmen)
Teilnahme an Maßnahmen für Jugendliche mit Assistenzbedarf
Beschäftigung, die im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehen ist
Das Sozialministeriumservice (SMS) muss künftig online eine Liste jener Maßnahmen veröffentlichen, mittels derer die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann.
Informationen des BMBWF hier Ausbildungspflichtgesetz - APflG i.d.g.F. Ausbildungspflicht-Verordnung – APfl-VO i.d.g.F.
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- Kategorie: Elterbrief Dezember 2016