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In der jüngsten Änderung der C-SchVO 2021/22 werden dazu keine neuen Vorschriften erlassen.

Im Erlass  Maßnahmen für den Schulbetrieb in ganz Österreich ab dem 22. November 2021, siehe oben-  wird auf Seite 2 eine Empfehlung ausgesprochen:

"• Schriftliche Leistungsfeststellungen wie z.B. Schularbeiten oder Tests sollen nach Möglichkeit im Zeitraum des Lockdowns nicht stattfinden."

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