In der jüngsten Änderung der C-SchVO 2021/22 werden dazu keine neuen Vorschriften erlassen.
Im Erlass Maßnahmen für den Schulbetrieb in ganz Österreich ab dem 22. November 2021, siehe oben- wird auf Seite 2 eine Empfehlung ausgesprochen:
"• Schriftliche Leistungsfeststellungen wie z.B. Schularbeiten oder Tests sollen nach Möglichkeit im Zeitraum des Lockdowns nicht stattfinden."