Horte und schulpflichtige Kinder
Nur Kinder, die vormittags auch die Schule besuchen können, dürfen auch den Hort besuchen. Schulpflichtige Kinder müssen, um in Horten betreut werden zu können, einen
gültigen Corona-Testpass (sog. Ninja-Pass) vorlegen.
Eltern
Eltern haben unabhängig ihres 3G-Status beim Betreten der Kinderbildungs- und – betreuungseinrichtung eine FFP2-Maske zu tragen, da es dem pädagogischen Personal
organisatorisch nicht möglich ist, die Zertifikate beim Bringen bzw. Abholen der Kinder lückenlos zu kontrollieren. Dies gilt auch für die Eingewöhnungsphase und Schnuppern.
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