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Die Schulen bleiben offen. Jede Schülerin und jeder Schüler, der in die Schule kommen will, kann unter Einhaltung der Hygiene- und Testvorgaben am Unterricht teilnehmen.   aktualisiert: 26.11.2021

In ganz Österreich findet ab dem 22. November 2021 regulärer Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 sowie der Sicherheitsphase ab November 2021 statt.

Es gelten folgende Regelungen:
Grundsätzlich
• Der Schulbetrieb, Unterricht und falls am Standort gegeben die Betreuung werden weitergeführt.
• Der Präsenzunterricht in den einzelnen Klassen nach Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht.
• Flächendeckendes Distance Learning ist nicht vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler können je nach technischen Gegebenheiten am Unterricht virtuell teilnehmen.
• Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Eine Meldung an die Schulen (entweder Schulleitung, Klassenvorstand oder Klassenlehrer/in) ist ausreichend.
Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich. Jede Schülerin und jeder Schüler, der in die Schule kommen will, kann unter Einhaltung der Hygiene- und Testvorgaben am Unterricht teilnehmen.
• Schulen sind ein kontrollierter Ort. D.h. das bestehende engmaschige Testsystem bleibt aufrecht. Schüler/innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, und Pädagog/inne/n sind dazu verpflichtet, die Tests zu absolvieren.

Mund-Nasen-Schutz
• Für Schüler/innen gilt ab 22.11.2021 im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen):
− in der Primarstufe und Sekundarstufe I: zumindest MNS-Pflicht
− in der Sekundarstufe II: FFP2-Masken-Pflicht
• Entsprechende Maskenpausen sind einzuplanen.

"...mindestens einmal stündlich während des Durchlüftens eine Tragpause einzuhalten." >> hier

Siehe:

Maßnahmen für den Schulbetrieb in ganz Österreich ab dem 22. November 2021  pdfErlass des BMBWF GZ 2021-0.811.491 (BMBWF/SL I), 

Änderung der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 – C-SchVO 2021/22  Kundmachung: 19.11.2021

 C-SchVO 2021/22 i.d.g.F.  (zu beachten: Änderungen werden etwas zeitverzögert eingearbeitet) 

Geltungsbereich der Inhalte

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